Abfindung berechnen — Kostenloser Abfindungsrechner
Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Abfindung nach Kündigung kostenlos in 30 Sekunden. Drei Szenarien — von konservativ bis optimistisch.
Abfindung berechnen bedeutet, die voraussichtliche Abfindungshöhe nach Kündigung zu ermitteln. Der Anspruch ergibt sich aus Verhandlung auf Basis von §1a KSchG. Die gängige Formel lautet: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre.
Je schwächer die Kündigung, desto höher Ihre Verhandlungsposition.
Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ein Rechner ersetzt keinen Anwalt
Die Berechnung gibt Ihnen eine erste Orientierung. Für eine belastbare Einschätzung prüfen wir Ihren individuellen Fall — kostenlos.
Jetzt kostenlos prüfen lassen →Wie wird die Abfindung berechnet?
Die gängige Abfindungsformel lautet: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Betriebszugehörigkeit in Jahren. Diese Formel stammt aus §1a KSchG, der dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung in dieser Höhe anzubieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
Wichtig: Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Der Faktor 0,5 ist lediglich ein Richtwert. In der Praxis bewegen sich Abfindungen je nach Verhandlungsposition zwischen 0,25 und 1,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr — in Einzelfällen auch darüber. Die tatsächliche Höhe hängt maßgeblich davon ab, wie stark die Kündigung angreifbar ist.
Bei angebrochenen Beschäftigungsjahren wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab sechs Monaten aufgerundet. Wer also 4 Jahre und 7 Monate beschäftigt war, rechnet mit 5 Jahren. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließen anteilig in das Bruttomonatsgehalt ein, wenn sie regelmäßig gezahlt werden.
Wann habe ich Anspruch auf eine höhere Abfindung?
Die Abfindungshöhe ist Verhandlungssache — und Ihre Verhandlungsposition hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. Formfehler wie eine fehlende Betriebsratsanhörung (§102 BetrVG), Verstöße gegen das Schriftformerfordernis (§623 BGB) oder eine mangelhafte Sozialauswahl (§1 Abs. 3 KSchG) machen die Kündigung angreifbar und erhöhen den Abfindungsfaktor erheblich.
Besonderer Kündigungsschutz — etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit oder als Betriebsratsmitglied — stärkt Ihre Position zusätzlich. In diesen Fällen ist die Kündigung oft von vornherein unwirksam, was den Arbeitgeber zu deutlich höheren Abfindungen bewegt.
Auch persönliche Faktoren spielen eine Rolle: Hohe Betriebszugehörigkeit in Kombination mit fortgeschrittenem Alter signalisiert schlechtere Arbeitsmarktchancen — Arbeitsgerichte und Arbeitgeber berücksichtigen dies regelmäßig bei der Abfindungshöhe. Grundsätzlich gilt: Je unwirksamer die Kündigung, desto höher die Abfindung.
Wann lohnt sich ein Anwalt bei der Abfindung?
Nach Zugang einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war. Der Verhandlungsspielraum für eine Abfindung entsteht fast immer erst durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die branchenüblichen Abfindungsfaktoren, erkennt Formfehler und kann einschätzen, ob ein Faktor über 0,5 realistisch ist. In vielen Fällen refinanziert sich die anwaltliche Vertretung durch eine deutlich höhere Abfindung.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz? Dann übernimmt diese in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten vollständig. Aber auch ohne Versicherung lohnt sich zumindest eine kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Chancen realistisch bewerten zu können.
Häufige Fragen zur Abfindung
Kündigung erhalten? Abfindung maximieren.
Die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG läuft. Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abfindungschancen.
Kostenlose Ersteinschätzung →