Aufhebungsvertrag erhalten – was Sie wissen müssen
Achtung: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals sofort. Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück. Lassen Sie den Vertrag vorher von einem Fachanwalt prüfen.
Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich — anders als bei einer Kündigung müssen Sie hier zustimmen. Ein Aufhebungsvertrag bedarf zwingend der Schriftform (§ 623 BGB); ein per E-Mail geschlossener Vertrag ist unwirksam. Das klingt zunächst fair, birgt aber erhebliche Risiken: Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III), eine zu niedrige Abfindung, der Verlust von Kündigungsschutzrechten und ungünstige Klauseln zu Zeugnis, Freistellung oder Wettbewerbsverbot.
Arbeitgeber bieten Aufhebungsverträge oft an, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden — das zeigt, dass Ihre Verhandlungsposition stärker ist, als Sie denken. In vielen Fällen können wir die Abfindung deutlich über die Regelformel (0,5 Monatsgehälter pro Jahr) hinaus verhandeln und gleichzeitig die Sperrzeit vermeiden.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft den gesamten Vertrag auf versteckte Fallstricke: Ist die Abfindung angemessen? Droht eine Sperrzeit? Sind Freistellung, Zeugnis und Urlaubsabgeltung korrekt geregelt? Gibt es ein Wettbewerbsverbot, das Sie in Ihrer neuen Stelle einschränkt?
Aufhebungsverträge regeln in der Regel eine Freistellung bis zum Beendigungstermin. Formularmäßige Freistellungsklauseln, die dem Arbeitgeber pauschal ein Freistellungsrecht einräumen, sind nach dem aktuellen BAG-Urteil unwirksam — mit direkten Folgen für Dienstwagen, Urlaubsanrechnung und Verhandlungshöhe. Was das für Ihren Vertrag bedeutet →
Aufhebungsvertrag auf dem Tisch?
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, identifizieren Risiken und verhandeln bessere Konditionen — kostenlose Ersteinschätzung.
Jetzt kostenlos prüfen lassen →Aufhebungsvertrag im Detail
Fragen zum Aufhebungsvertrag
Ausbildungsende: Übernahme oder Kündigung?
Zum Ende der Ausbildung stehen wichtige Entscheidungen an. Ohne rechtzeitige Übernahme endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Kennen Sie Ihre Rechte.
Das könnte Sie auch interessieren
Nicht vorschnell unterschreiben.
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben. Wir beraten Sie zu Abfindungshöhe, Sperrzeit und allen versteckten Klauseln.
Kostenlose Ersteinschätzung →