Arbeitsrecht-Ratgeber

Praxis-Artikel zu Kündigung, Abfindung & Aufhebungsvertrag

Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Verfasst von Fatih Bektas, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zulassung seit 2005 · Fachanwalt seit 2011 · APOS Legal Heidelberg
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Vertiefte Ratgeber-Artikel zu den zentralen Themen des deutschen Arbeitsrechts — mit Gesetzesgrundlagen, BAG-Urteilen und konkreten Praxis-Beispielen. Verfasst und geprüft von Fachanwalt für Arbeitsrecht Fatih Bektas, APOS Legal.

Die hier gesammelten Artikel beantworten die häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen nach einer Kündigung — wann das Kündigungsschutzgesetz greift, welche Fristen gelten, wie eine Kündigungsschutzklage abläuft, wann eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist und welche Abfindung realistisch ist. Jeder Artikel ist nach demselben Prinzip aufgebaut: Direktantwort, Definition, Gesetzes-Links, BAG-Rechtsprechung, FAQ und konkrete Handlungsempfehlung.

Kündigungsschutz

Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?

Wartezeit, Schwellenwert (mehr als 10 Arbeitnehmer), Teilzeit-Zählweise, Leiharbeit, Gemeinschaftsbetrieb und Beweislast — inklusive BAG-Urteilen.

  • § 1 Abs. 1 KSchG: 6 Monate Wartezeit
  • § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG: > 10 Arbeitnehmer
  • BAG 2 AZR 140/12 (Leiharbeit) & 2 AZR 560/20 (Gemeinschaftsbetrieb)
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Klageverfahren

Kündigungsschutzklage: Ablauf, Kosten & 3-Wochen-Frist

Verfahren vor dem Arbeitsgericht: Gütetermin, Kammertermin, typische Abfindung im Vergleich. Kostenrisiko nach § 12a ArbGG erklärt.

  • § 4 KSchG: 3 Wochen Klagefrist
  • § 12a ArbGG: keine Erstattung Gegneranwalt im 1. Rechtszug
  • Ca. 80 % der Klagen enden mit Vergleich + Abfindung
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Kündigungsgrund

Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl & Abfindung

Voraussetzungen einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung, Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG, Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG.

  • Dringende betriebliche Erfordernisse erforderlich
  • Sozialauswahl: Alter, Dauer, Unterhalt, Schwerbehinderung
  • § 1a KSchG: 0,5 Monatsgehälter / Jahr als Regelabfindung
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Fristen

Kündigungsfristen nach § 622 BGB — Komplette Tabelle

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Sonderfälle (Probezeit, Tarifvertrag, fristlose Kündigung), Zugang und Fristberechnung.

  • § 622 BGB: gesetzliche Fristen je nach Betriebszugehörigkeit
  • Probezeit: 2 Wochen Frist
  • 20 Jahre Betriebszugehörigkeit = 7 Monate zum Monatsende
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Abfindung

Abfindungstabelle: Höhe nach Gehalt & Betriebszugehörigkeit

Konkrete Abfindungsbeispiele in Euro für 1 bis 30 Jahre Betriebszugehörigkeit und verschiedene Gehaltsstufen. Faustformel und Realwerte aus Vergleichen.

  • Faustformel: 0,5–1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
  • Realwerte aus Arbeitsgerichts-Vergleichen
  • Fünftelregelung (§ 34 EStG) zur Steueroptimierung
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Urlaubsrecht

Urlaubsanspruch bei Kündigung — Rechner & Ratgeber § 5 BUrlG

Wie viel Resturlaub bleibt nach Kündigung? Halbjahres-Regel nach § 5 BUrlG, Wartezeit, Verfall, Urlaubsabgeltung und Ausschlussfristen — mit kostenlosem Rechner.

  • § 5 BUrlG: Halbjahres-Regel bestimmt den Anspruch
  • EuGH C-684/16 & BAG 9 AZR 541/15: kein Verfall ohne Hinweis
  • § 7 Abs. 4 BUrlG: Abgeltung, wenn Urlaub nicht mehr genommen werden kann
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Fristen · Arbeitnehmer

Kündigungsfrist berechnen (Arbeitnehmer) — kostenlos § 622 BGB

Kündigungsfrist als Arbeitnehmer: gesetzliche Grundfrist 4 Wochen, Probezeit, Tarifvertrag, Schriftform (§ 623 BGB) — mit kostenlosem Rechner und Fachanwalts-Ratgeber.

  • § 622 Abs. 1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • § 622 Abs. 3 BGB: 2 Wochen in der Probezeit
  • § 622 Abs. 6 BGB: kürzere AN-Fristen unwirksam
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Häufige Fragen

Fragen zum Arbeitsrecht-Ratgeber

Der Ratgeber bündelt Praxis-Artikel zu den zentralen Themen nach einer Kündigung: Kündigungsschutzgesetz und seine Anwendung, Kündigungsschutzklage inkl. 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG, gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB, betriebsbedingte Kündigung mit Sozialauswahl, Abfindungshöhe und Abfindungstabelle sowie Urlaubsrecht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Jeder Artikel enthält Gesetzeslinks, BAG-Urteile und konkrete Beispiele.
Alle zitierten Normen verlinken direkt auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BAG-Urteile werden mit Aktenzeichen, Datum und Kernaussage angeführt und wo möglich zur Original-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts verlinkt. So können Sie jede Aussage prüfen — und Suchmaschinen wie LLMs erkennen die Zitierfähigkeit der Inhalte.
Jeder Artikel trägt oben den Stand des letzten inhaltlichen Updates („Stand: Monat Jahr"). Neue BAG-Urteile und Gesetzesänderungen — zum Beispiel EuGH-Rechtsprechung zum Urlaubsverfall (C-684/16) oder BAG 8 AZR 300/24 (Equal Pay) — werden zeitnah eingearbeitet. Bei größeren Reformen (etwa der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026) veröffentlichen wir gesonderte Fachbeiträge.
Redaktionelle Verantwortung trägt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fatih Bektas (APOS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Heidelberg). Die Artikel werden anwaltlich geprüft, bevor sie veröffentlicht werden. Trotzdem ersetzen sie keine individuelle Rechtsberatung — für konkrete Fälle bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Primär richten sich die Artikel an Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben oder erwarten. Viele Themen — etwa Kündigungsfristen nach § 622 BGB oder die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes — sind aber neutral aufbereitet und für Arbeitgeber ebenso relevant. Bei arbeitgeberspezifischen Fragen (Compliance, Aufhebungsverträge, Personalprozesse) beraten wir gesondert.
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Diese Webseite ersetzt keine anwaltliche Beratung. Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft im Einzelfall dar. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Falls ist eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erforderlich. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage durch neue Gesetze oder Urteile ändern; eine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen wird nicht übernommen.

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