Sie wurden gekündigt
Sie haben eine Kündigung erhalten? Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG). Danach ist die Kündigung in der Regel unangreifbar — nur in engen Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG möglich. Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist — und setzen die bestmögliche Abfindung für Sie durch.



