Aktuelle Rechtslage
März 2026

Quartalsende: Kündigungswelle erwartet

Zum Ende des ersten Quartals häufen sich betriebsbedingte Kündigungen. Unternehmen reagieren auf Jahresbilanzen. Prüfen Sie die Sozialauswahl besonders genau.

Ihre Situation

Kündigung oder Aufhebungsvertrag — wir kämpfen für Ihre Rechte

Sie wurden gekündigt

Sie haben eine Kündigung erhalten? Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Zugang (§4 KSchG). Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist — und setzen die bestmögliche Abfindung für Sie durch.

Typische Fälle: Betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, fristlose Kündigung, Kündigung in der Probezeit, Kündigung während Krankheit.

Aufhebungsvertrag erhalten

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Vorsicht: Ohne anwaltliche Prüfung riskieren Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und eine zu niedrige Abfindung. Wir prüfen und verhandeln — bevor Sie unterschreiben.

Typische Fälle: Aufhebungsvertrag mit Abfindung, Abwicklungsvertrag, Turbo-Klausel, Freistellung.
So funktioniert es

Von der ersten Anfrage bis zum Ergebnis — in vier Schritten

Wir machen Arbeitsrecht unkompliziert. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.

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Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihren Fall. Wir prüfen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag — kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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Strategie & Prüfung

Wir prüfen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag und zeigen Ihre Optionen auf: Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Aufhebungsvertrag-Optimierung.

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Wir übernehmen alles

Arbeitsgericht, Gütetermin, Verhandlung oder außergerichtliche Einigung — wir kümmern uns um alles. Sie werden regelmäßig informiert.

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Ergebnis & Abfindung

Abfindung, Weiterbeschäftigung oder optimierter Aufhebungsvertrag — wir setzen das beste Ergebnis für Sie durch.

Mandantenstimmen

Was unsere Mandanten sagen

Über 2.000 Arbeitnehmer haben uns bereits vertraut — bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.

Nach 12 Jahren im Unternehmen wurde mir betriebsbedingt gekündigt. Herr Bektas hat sofort eine Kündigungsschutzklage eingereicht und innerhalb von 8 Wochen eine Abfindung von 45.000 € für mich durchgesetzt — das Dreifache des ersten Angebots.

Thomas M.
Vertriebsleiter, Automobilzulieferer
Stuttgart

Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag mit einer viel zu niedrigen Abfindung vorgelegt. Herr Bektas hat den Vertrag geprüft, nachverhandelt und die Abfindung von 8.000 € auf 28.000 € erhöht — ohne Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Sandra K.
Teamleiterin Marketing, IT-Dienstleister
München

Ich wurde fristlos gekündigt und war völlig verzweifelt. Herr Bektas hat die Kündigung vor dem Arbeitsgericht angefochten — sie war unwirksam. Am Ende habe ich eine Abfindung von 20.000 € erhalten und ein sehr gutes Zeugnis.

Markus W.
Projektmanager, Bauunternehmen
Frankfurt
2.000+
Erfolgreiche Verfahren
5.0 ★
Mandantenbewertung
20+
Jahre Erfahrung
48h
Ersteinschätzung
Ihr Anwalt
Fatih Bektas — Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fatih Bektas

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
APOS Legal · Heidelberg & Berlin
★★★★★
5.0 Bewertung · 2.000+ vertretene Mandanten

Fatih Bektas hat über 20 Jahre Erfahrung vor deutschen Arbeitsgerichten — und 10 Jahre als CEO und Vorstandsmitglied in der FinTech-Branche. Diese doppelte Perspektive bedeutet: Er kennt nicht nur das Recht, sondern versteht, was für Sie auf dem Spiel steht. Er kämpft strategisch, kommuniziert klar und liefert Ergebnisse.

Seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator. Er löst Konflikte auf dem schnellsten Weg — ob Klage, Verhandlung oder Mediation.

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Zertifizierter Mediator
  • 20+ Jahre Erfahrung
  • Ehem. FinTech-CEO & Vorstand
  • Deutscher Anwaltverein
  • BVAU-Gründungsmitglied
„Loyalität ist keine Einbahnstraße. Wenn ich sie von Ihnen erwarte, bekommen Sie sie auch von mir.“
Unser Team

Erfahrene Fachanwälte an Ihrer Seite

Unser Team vertritt Arbeitnehmer bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag — mit über 2.000 erfolgreichen Verfahren.

Fatih Bektas

Fatih Bektas

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Georg Willem Büchler

Georg Willem Büchler

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Dr. Martin Duncker

Dr. Martin Duncker

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Häufige Fragen

Was unsere Mandanten am häufigsten fragen

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen Fällen, z. B. nach §1a KSchG, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einem Abfindungsangebot verbindet. In der Praxis wird eine Abfindung jedoch in den meisten Fällen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags ausgehandelt. Die übliche Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war oder nicht. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bei einer Kündigung beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einseitig — Sie können dagegen klagen. Beim Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten einvernehmlich auf eine Beendigung, meist gegen Abfindung. Achtung: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Eine fristlose Kündigung nach §626 BGB setzt einen wichtigen Grund voraus, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, die Kündigungsfrist abzuwarten. Die Anforderungen sind sehr hoch — die meisten fristlosen Kündigungen scheitern vor dem Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber muss zudem innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes handeln.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt, wenn Sie länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat (§23 KSchG). Ausgenommen sind u. a. Geschäftsführer und leitende Angestellte mit besonderem Status.
Die Abfindungsformel lautet: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Anzahl der Beschäftigungsjahre. Bei 10 Jahren und 3.000 € Gehalt ergibt das 15.000 € als Ausgangspunkt. Je nach Stärke Ihres Falls (Sozialauswahl, Formfehler, Betriebszugehörigkeit) kann erheblich mehr erzielt werden.
Im ersten arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§12a ArbGG). Gerichtskosten fallen in der ersten Instanz bei Vergleich nicht an. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert (in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter). Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§622 BGB). Nach 2 Jahren beträgt die Frist 1 Monat zum Monatsende, nach 5 Jahren 2 Monate, nach 10 Jahren 4 Monate. Arbeits- oder Tarifverträge können abweichende Fristen enthalten. Eine zu kurze Frist macht die Kündigung angreifbar.
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Kontakt

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Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihre Situation. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Was passiert danach?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — ob Ihre Kündigung angreifbar ist, wie hoch eine mögliche Abfindung wäre und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie eine Kündigung erhalten haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Fristensachen.

Nennen Sie uns ggf. Fristen, insbesondere wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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