Kündigungsfrist berechnen als Arbeitnehmer — kostenlos, taggenau, in unter 30 Sekunden
Als Arbeitnehmer gilt nach § 622 Abs. 1 BGB eine gesetzliche Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende — unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit reduziert sich die Frist auf 2 Wochen ohne Endtermin (§ 622 Abs. 3 BGB). Die verlängerten Fristen aus § 622 Abs. 2 BGB (bis zu 7 Monaten) gelten ausschließlich für Arbeitgeber. Ein Tarifvertrag geht der gesetzlichen Regelung vor. Für die Kündigung ist zwingend die Schriftform (§ 623 BGB) einzuhalten — Fax, E-Mail und PDF sind unwirksam.
Ihre Kündigungsfrist in unter 30 Sekunden — taggenau
Geben Sie das Zugangsdatum Ihrer Kündigung und die maßgebliche Frist ein — der Rechner zeigt Ihnen den letzten Arbeitstag, die 3-Wochen-Klagefrist und eine Referenztabelle nach § 622 BGB.
Kündigungsfrist jetzt berechnen →So läuft Ihre Kündigungsfrist als Arbeitnehmer
Die 4-Wochen-Frist ist eine Kalenderwoche zu 7 Tagen — also 28 Tage, nicht „ein Monat“. Sie beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung. Die Frist muss auf den 15. oder auf den Monatsletzten enden. Trifft sie einen anderen Tag, wird bis zum nächsten zulässigen Endtermin verlängert.
Fristbeginn 11. → 4 Wochen später am 8. des Folgemonats. Zulässiger Endtermin: der 15. des Folgemonats (nächst zulässig). Das Arbeitsverhältnis endet also am 15.
Fristbeginn 21. → 4 Wochen später am 18. des Folgemonats. Zulässiger Endtermin: der letzte Tag des Folgemonats. Das Arbeitsverhältnis endet am Monatsletzten.
Fristbeginn 4. → 4 Wochen später am 1. des Folgemonats. Zulässiger Endtermin: der 15. des Folgemonats. Der 1. reicht nicht — es wird bis zum 15. verlängert.
Wenn Ihnen der Kalender-Rechenweg zu fehleranfällig ist, nutzen Sie den Kündigungsfrist-Rechner — er zeigt den letzten Arbeitstag taggenau und weist auf die 3-Wochen-Klagefrist hin.
Probezeit, Tarifvertrag, längere vertragliche Fristen
Probezeit — 2 Wochen ohne Endtermin
Ist im Arbeitsvertrag eine Probezeit von maximal 6 Monaten ausdrücklich vereinbart, gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Frist von 2 Wochen ohne Bindung an einen bestimmten Endtermin. Beispiel: Zugang am 8. März → letzter Arbeitstag 22. März. Endet die Probezeit während der laufenden Frist, greift automatisch die gesetzliche 4-Wochen-Frist.
Tarifvertrag — hat immer Vorrang
Nach § 622 Abs. 4 BGB gehen tarifvertragliche Kündigungsfristen der gesetzlichen Regelung vor — auch dann, wenn sie kürzer sind. Voraussetzung: Sie sind tarifgebunden (Gewerkschaftsmitglied und Betrieb tarifgebunden) oder der Tarifvertrag ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich einbezogen. Prüfen Sie bei Zweifeln Bau-Hauptgewerbe, öffentlichen Dienst (TVöD) oder die IG Metall-Verträge, die alle eigene Fristsysteme haben.
Längere Frist im Arbeitsvertrag
Der Arbeitgeber darf für Sie eine längere Frist vereinbaren — aber nur, wenn er sich selbst gleich lang bindet (§ 622 Abs. 6 BGB). Sieht Ihr Vertrag für Sie 6 Monate, für den Arbeitgeber aber nur 4 Wochen vor, ist Ihre Klausel unwirksam — es gilt die gesetzliche 4-Wochen-Frist (BAG 6 AZR 158/11).
Fristlose Kündigung nach § 626 BGB
Auch als Arbeitnehmer können Sie außerordentlich fristlos kündigen — aber nur bei wichtigem Grund. Klassische Fälle: mehrmalige unpünktliche oder ausbleibende Lohnzahlung, sexuelle Belästigung, Gefährdung der Gesundheit. Sie müssen innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grunds (§ 626 Abs. 2 BGB) kündigen — sonst ist die fristlose Kündigung unwirksam.
Aufhebungsvertrag statt Kündigung
Wenn Sie schneller raus wollen als die Kündigungsfrist erlaubt, ist ein Aufhebungsvertrag die einzige rechtssichere Option. Achtung: Die Bundesagentur für Arbeit verhängt in der Regel eine 12-Wochen-Sperrzeit — es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund. Lassen Sie den Vertrag vor Unterschrift prüfen.
Der Rechner zeigt Ihnen den taggenauen Endtermin — ganz ohne Kopfrechnen mit dem Kalender.
Schriftform, Zugang und der teuerste Fehler
§ 623 BGB verlangt für jede Kündigung die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. Fax, gescannte PDFs und E-Mails sind formunwirksam — die Kündigung ist rechtlich nicht existent. Das Arbeitsverhältnis läuft weiter, Sie müssten weiter arbeiten und der Arbeitgeber müsste weiter bezahlen.
Zugang bedeutet: Die Kündigung muss so in den Machtbereich des Empfängers gelangen, dass unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Sicher:
- ✓Einwurf-Einschreiben (nicht Übergabe-Einschreiben — das erreicht oft niemanden)
- ✓Persönliche Übergabe mit gegengezeichneter Empfangsbestätigung
- ✓Übergabe an einen empfangsbevollmächtigten Mitarbeiter (z.B. Sekretariat)
Der teuerste Fehler: Kündigung per E-Mail schicken, gleich am nächsten Tag den neuen Job antreten. Die alte Kündigung ist unwirksam — der alte Arbeitgeber könnte auf Vertragsstrafe und Schadensersatz klagen.
Sommerkündigungen: Rechte auch im Urlaub wahren
Eine Kündigung während des Urlaubs ist zulässig. Die 3-Wochen-Klagefrist läuft ab Zugang – auch wenn Sie im Urlaub sind. Reagieren Sie sofort.
Konkrete Zahl oder komplette Übersicht — Sie entscheiden
Fragen zur Kündigungsfrist als Arbeitnehmer
Das könnte Sie auch interessieren
Unsicher, welche Frist für Sie gilt?
Der Rechner liefert die Standardfälle nach § 622 BGB. Bei Tarifbindung, langer Betriebszugehörigkeit, umstrittener Klausel oder gleichzeitigem Abfindungswunsch prüfen wir Ihren Fall kostenlos.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen →