Urlaubsanspruch bei Kündigung — Rechner & Ratgeber nach § 5 BUrlG
Bei einer Kündigung richtet sich der Urlaubsanspruch nach § 5 BUrlG: Endet das Arbeitsverhältnis im 1. Halbjahr (Januar bis Juni), erhalten Sie 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs. 1 lit. c BUrlG). Endet es nach dem 30. Juni und ist die 6-monatige Wartezeit nach § 4 BUrlG erfüllt, steht Ihnen der volle gesetzliche Mindesturlaub zu — 20 Tage bei 5-Tage-Woche, 24 Tage bei 6-Tage-Woche. Der übervertragliche Anteil kann nur bei wirksamer Pro-rata-Klausel anteilig gekürzt werden. Nicht mehr genommener Resturlaub wird nach § 7 Abs. 4 BUrlG als Urlaubsabgeltung in Geld ausgezahlt.
Konkrete Zahl statt Faustregel: Ihren Resturlaub berechnen
Geben Sie Jahresurlaub, Wochenarbeitstage, Eintritts- und Ausscheidedatum ein — der Rechner unterscheidet automatisch die drei Szenarien nach § 5 BUrlG und zeigt den gesetzlichen und übervertraglichen Anteil getrennt.
Resturlaub bei Kündigung berechnen →So berechnet sich der Urlaubsanspruch nach § 5 BUrlG
Die Höhe des Resturlaubs hängt an zwei Fragen: Ist die 6-monatige Wartezeit nach § 4 BUrlG bereits erfüllt? Und in welchem Halbjahr endet das Arbeitsverhältnis?Aus den möglichen Antworten ergeben sich drei rechtliche Szenarien mit unterschiedlichem Anspruch.
Anspruch auf Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 lit. a BUrlG: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Beispiel: 30 Tage vertraglicher Jahresurlaub, Ausscheiden nach 4 Monaten → 4/12 × 30 = 10 Tage.
Anteiliger Anspruch nach § 5 Abs. 1 lit. c BUrlG: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Beispiel: Ausscheiden am 31. März bei 24 Tagen Jahresurlaub → 3/12 × 24 = 6 Tage.
Voller gesetzlicher Mindesturlaub nach § 5 Abs. 1 lit. c BUrlG — 20 Tage (5-Tage-Woche) oder 24 Tage (6-Tage-Woche). Für den übervertraglichen Anteil greift die Vertragsklausel: Nur bei wirksamer Pro-rata-Klausel wird auch dieser Teil anteilig gekürzt.
Elternzeit, Krankheit, Teilzeit & Probezeit
Kündigung während Elternzeit
Nach § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch pro vollem Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen — das gilt nicht automatisch, sondern nur, wenn der Arbeitgeber die Kürzung ausdrücklich schriftlich erklärt. Ohne diese Erklärung bleibt der Anspruch ungekürzt und ist bei Kündigung voll abzugelten.
Kündigung nach Langzeiterkrankung
Urlaub aus dem Vorjahr verfällt bei Langzeitkranken nach EuGH-Rechtsprechung erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 „KHS“). Bei Kündigung nach längerer Krankheit können sich damit Ansprüche aus mehreren Jahren angesammelt haben — alle sind abzugelten, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflicht nicht erfüllt hat.
Teilzeit und verkürzte Arbeitswoche
Bei Teilzeit skaliert der Urlaubsanspruch proportional zur Zahl der wöchentlichen Arbeitstage: gesetzlicher Mindesturlaub × persönliche Arbeitstage ÷ 5. Wer 3 Tage die Woche arbeitet, hat also Anspruch auf 20 × 3/5 = 12 Tage — nicht auf 20.
Kündigung in der Probezeit
In der Probezeit ist die 6-monatige Wartezeit nach § 4 BUrlG regelmäßig noch nicht erfüllt — es greift Szenario 1: Teilurlaub 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat. Angebrochene Monate zählen nicht mit, wenn nicht mindestens die Hälfte des Monats gearbeitet wurde.
Der Resturlaubs-Rechner liefert Ihnen die konkrete Zahl nach § 5 BUrlG in unter 30 Sekunden.
Wann Ihr Urlaub verfällt — und wann nicht
Der ursprüngliche Grundsatz aus § 7 Abs. 3 BUrlG — Urlaub verfällt am 31. Dezember, spätestens am 31. März des Folgejahres — gilt heute nur noch eingeschränkt. Der EuGH hat mit dem Urteil C-684/16 „Max-Planck“ (06.11.2018) klargestellt: Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber Sie zuvor rechtzeitig, klar und nachweisbar auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Das BAG hat diese Rechtsprechung mit 9 AZR 541/15 (19.02.2019) übernommen. In der Praxis bedeutet das: In vielen Betrieben werden diese Hinweise nicht (oder nicht ordnungsgemäß) erteilt — die Urlaubsansprüche aus vergangenen Jahren sammeln sich damit stillschweigend an. Bei Kündigung müssen sie in voller Höhe abgegolten werden.
Prüfen Sie deshalb vor Zugang der Kündigung, ob Ihr Arbeitgeber Sie in den vergangenen Jahren schriftlich und individuell auf drohenden Urlaubsverfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis auch nur in einem Jahr, ist der Urlaub aus diesem Jahr nicht verfallen.
Wenn Sie den Resturlaub nicht mehr nehmen können
Kann der Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Freizeit gewährt werden — etwa bei fristloser Kündigung, kurzer Restlaufzeit oder Freistellung — wandelt er sich automatisch in einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Dieser Anspruch entsteht mit dem letzten Arbeitstag; er ist ein reiner Geldanspruch, kein Urlaub mehr.
Formel für die Berechnung: Bruttomonatsgehalt geteilt durch die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Monat (bei 5-Tage-Woche typischerweise ca. 21,7 Tage), multipliziert mit den offenen Resturlaubstagen. Variable Vergütungen (Provisionen, Boni) müssen berücksichtigt werden, wenn sie regelmäßig gezahlt wurden.
Unser Urlaubsabgeltungs-Rechner nimmt Ihnen die Formel ab und rechnet Ihren Bruttoanspruch in Euro aus — inklusive Steuerhinweis und Ausschlussfrist-Warnung.
Urlaubsabgeltung berechnen →Ausschlussfristen — die stille Anspruchsvernichter
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verjährt regelmäßig nach 3 Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). In der Praxis ist die Verjährung fast nie das eigentliche Problem. Fast jeder Arbeitsvertrag und die meisten Tarifverträge enthalten zweistufige Ausschlussfristen: erste Stufe schriftliche Geltendmachung innerhalb von 3 Monaten, zweite Stufe Klage innerhalb weiterer 3 Monate.
Nach dem BAG-Urteil vom 22.09.2022 (8 AZR 4/22) unterliegen auch Urlaubsabgeltungsansprüche solchen Ausschlussfristen, sofern die Klausel formell und materiell wirksam ist. Wer die Frist verpasst, verliert den kompletten Anspruch — auch wenn er rechnerisch entstanden war.
Praktische Empfehlung: Fordern Sie Resturlaub oder Urlaubsabgeltung unmittelbar nach Zugang der Kündigung schriftlich ein — per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Warten Sie nicht bis nach dem letzten Arbeitstag.
Sommerkündigungen: Rechte auch im Urlaub wahren
Eine Kündigung während des Urlaubs ist zulässig. Die 3-Wochen-Klagefrist läuft ab Zugang – auch wenn Sie im Urlaub sind. Reagieren Sie sofort.
Zwei Rechner — ein Urlaubsanspruch von Anfang bis Ende
Fragen zum Urlaubsanspruch bei Kündigung
- § 3 BUrlG — Dauer des Urlaubs →
- § 4 BUrlG — Wartezeit (6 Monate) →
- § 5 BUrlG — Teilurlaub bei Ausscheiden →
- § 7 BUrlG — Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs →
- EuGH C-684/16 „Max-Planck" vom 06.11.2018 — Verfall nur bei Hinweispflicht →
- BAG 9 AZR 541/15 vom 19.02.2019 — Umsetzung EuGH-Rechtsprechung →
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