Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Berlin – Kündigung & Abfindung

Kündigung erhalten in Berlin? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer aus Berlin bei Kündigung, Abfindungsverhandlung und Aufhebungsvertrag – bundesweit und vollständig digital.

Fachanwalt für ArbeitsrechtZugelassen seit 2005Bundesweite VertretungKein Vor-Ort-Termin nötig

Kostenlose Ersteinschätzung

Für Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist. Jetzt Kündigung prüfen lassen.

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So läuft die Beratung ab

1

Kündigung erhalten

Datum notieren

2

Frist prüfen

3 Wochen ab Zugang

3

Ersteinschätzung

Kostenlos, per E-Mail

4

Mandat erteilen

Digital

5

Wir übernehmen

Klage oder Verhandlung

Klagefrist

3 Wochen

ab Zugang der Kündigung

Abfindungsformel

0,5 × Gehalt × Jahre

Faustformel, kein Rechtsanspruch

Kündigungsschutz

Ab 6 Monate

Betriebszugehörigkeit + >10 MA

Berufungsfrist

1 Monat

ab Urteilszustellung, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Die Abfindungsformel

0,5×Bruttomonatsgehalt×Beschäftigungsjahre
Beispiel: 8 Jahre, 5.000 € brutto → 0,5 × 5.000 € × 8 = 20.000 € Abfindung

Kein gesetzlicher Anspruch. Mit anwaltlicher Unterstützung ist häufig ein höherer Faktor erzielbar.

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Wichtige Begriffe kurz erklärt

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aus unternehmerischen Gründen wegfällt und keine zumutbare Weiterbeschäftigung möglich ist. Der Arbeitgeber muss eine soziale Auswahl durchführen.

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist der rechtliche Weg, die Unwirksamkeit einer Kündigung festzustellen. Sie muss binnen 3 Wochen nach Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Er sollte nie ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden, da er oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslöst.

Mit Anwalt vs. ohne Anwalt bei Kündigung

Ohne Anwalt

Abfindung oft unter Faustformel

Fristen werden häufig versäumt

Formfehler bleiben unerkannt

Betriebsratsanhörung ungeprüft

Kein Verhandlungsdruck

Mit Fachanwalt (APOS Legal)

Abfindung häufig 30–100 % höher

Fristgerechte Klageeinreichung

Jede Unwirksamkeit wird geprüft

Betriebsratsanhörung analysiert

Außergerichtliche Einigung möglich

Kündigung erhalten?

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt kostenlos prüfen – die 3-Wochen-Frist läuft.

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Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Berlin

Berlin ist mit über 3,7 Millionen Einwohnern der größte Arbeitsmarkt Deutschlands. Die Berliner Wirtschaft ist geprägt von Start-ups, Medienunternehmen, dem öffentlichen Dienst sowie einer wachsenden Tech-Branche. Gerade in der Start-up-Szene kommt es häufig zu betriebsbedingten Kündigungen, wenn Finanzierungsrunden scheitern oder Geschäftsmodelle angepasst werden.

Als Arbeitnehmer in Berlin genießen Sie denselben gesetzlichen Schutz wie bundesweit: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Bei einer Kündigung ohne sachlichen Grund haben Sie das Recht, binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin einzureichen.

Wie wir Mandanten aus Berlin vertreten

Wir vertreten Mandanten aus Berlin vollständig digital – ohne Anreise nach Mannheim. Die Ersteinschätzung erfolgt per E-Mail oder Kontaktformular, auf Wunsch folgt ein Videocall. Die Kündigungsschutzklage reichen wir elektronisch über das EGVP beim Arbeitsgericht Berlin ein.

Unsere Mandanten aus Berlin schätzen die unkomplizierte digitale Abwicklung: kein Termin, keine Wartezeit, schnelle Reaktionszeit. Gerade bei der strikten 3-Wochen-Frist für die Klageeinreichung ist schnelles Handeln entscheidend.

Arbeitsgericht Berlin – was Sie wissen müssen

Adresse: Magdeburger Platz 1, 10785 BerlinBerufung: Landesarbeitsgericht Berlin-BrandenburgWebseite des Gerichts ↗

Das Arbeitsgericht Berlin ist eines der größten und erfahrensten Arbeitsgerichte in Deutschland. Es ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Stadtgebiet Berlin. Das Gericht verfügt über zahlreiche Kammern mit spezialisierten Richtern, die täglich mit Kündigungsschutzklagen befasst sind.

Die Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht werden. Im Gütetermin – der in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Klageeinreichung stattfindet – wird zunächst eine gütliche Einigung angestrebt. Berufungsinstanz gegen Urteile des Arbeitsgerichts Berlin ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

1. Instanz

ArbG Berlin

Berufung (2. Instanz)

LAG Berlin-Brandenburg

Revision (3. Instanz)

Bundesarbeitsgericht

Unsere Leistungen für Mandanten aus Berlin

Kündigung prüfen

Formfehler, Betriebsratsanhörung, soziale Auswahl – wir prüfen jede Unwirksamkeit.

Abfindung verhandeln

Außergerichtlich oder per Vergleich im Gütetermin – wir holen die maximale Abfindung.

Aufhebungsvertrag

Nie ohne Prüfung unterschreiben. Wir sichern Ihre Rechte bei Sperrzeit und Abfindung.

Kündigungsschutzklage

Fristgerechte Einreichung beim Arbeitsgericht Berlin. 3-Wochen-Frist beachten.

Aufhebungsvertrag erhalten?

Nie ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben. Wir prüfen kostenlos.

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Fatih Bektas – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fatih Bektas

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zugelassen seit 2005, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011 (Rechtsanwaltskammer Karlsruhe). Ich verteidige Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag – vollständig digital.

Zugelassen seit 2005Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011RAK KarlsruheAPOS LegalBundesweite Vertretung
★★★★★5,0 / 5,0 – 68 Bewertungen auf anwalt.de

Häufige Fragen – Arbeitsrecht in Berlin

Wie läuft die Beratung ab, wenn ich in Berlin wohne?

Sie schildern uns Ihren Fall per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns binnen 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Auf Wunsch folgt ein Videocall oder Telefonat. Die Klageeinreichung beim Arbeitsgericht Berlin erfolgt elektronisch – kein Anfahrtsweg, kein Zeitverlust.

Ist das Arbeitsgericht Berlin arbeitnehmerfreundlich?

Das Arbeitsgericht Berlin ist professionell und erfahren. Eine pauschale Bewertung als arbeitnehmerfreundlich ist nicht möglich – es kommt auf die jeweilige Kammer, den Sachverhalt und die Qualität der Vertretung an. Die hohe Vergleichsquote im Gütetermin bietet gut vertretenen Arbeitnehmern jedoch gute Chancen auf eine attraktive Abfindung.

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin?

Der Gütetermin findet in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Klageeinreichung statt. Bei fehlendem Vergleich folgt ein Kammertermin nach weiteren 4 bis 8 Monaten. Insgesamt ist mit 5 bis 12 Monaten Gesamtdauer zu rechnen. Die meisten Verfahren enden bereits im Gütetermin per Vergleich.

Wo kann gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin Berufung eingelegt werden?

Zuständige Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Die Berufung muss binnen eines Monats ab Zustellung des Urteils eingelegt werden. Als dritte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zuständig – allerdings nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache.

Wie hoch ist meine Abfindungschance in Berlin?

Die Abfindung ergibt sich nach der Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch – die Höhe ist Verhandlungssache. In Berlin, mit seinem großen Arbeitsmarkt und vielen Unternehmen, ist die Bereitschaft zum Vergleich oft hoch. Mit anwaltlicher Unterstützung ist häufig ein Faktor über 0,5 erzielbar.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten in der Regel vollständig. Die Ersteinschätzung bei APOS Legal ist kostenlos. Sprechen Sie uns an – wir klären vorab, welche Kosten auf Sie zukommen.

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