Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Berlin – Kündigung & Abfindung
Kündigung erhalten in Berlin? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer aus Berlin bei Kündigung, Abfindungsverhandlung und Aufhebungsvertrag – bundesweit und vollständig digital.
Kostenlose Ersteinschätzung
Für Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist. Jetzt Kündigung prüfen lassen.
So läuft die Beratung ab
Kündigung erhalten
Datum notieren
Frist prüfen
3 Wochen ab Zugang
Ersteinschätzung
Kostenlos, per E-Mail
Mandat erteilen
Digital
Wir übernehmen
Klage oder Verhandlung
Klagefrist
3 Wochen
ab Zugang der Kündigung
Abfindungsformel
0,5 × Gehalt × Jahre
Faustformel, kein Rechtsanspruch
Kündigungsschutz
Ab 6 Monate
Betriebszugehörigkeit + >10 MA
Berufungsfrist
1 Monat
ab Urteilszustellung, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Die Abfindungsformel
Kein gesetzlicher Anspruch. Mit anwaltlicher Unterstützung ist häufig ein höherer Faktor erzielbar.
Jetzt Abfindung berechnen lassen →Wichtige Begriffe kurz erklärt
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aus unternehmerischen Gründen wegfällt und keine zumutbare Weiterbeschäftigung möglich ist. Der Arbeitgeber muss eine soziale Auswahl durchführen.
Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage ist der rechtliche Weg, die Unwirksamkeit einer Kündigung festzustellen. Sie muss binnen 3 Wochen nach Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Er sollte nie ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden, da er oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslöst.
Mit Anwalt vs. ohne Anwalt bei Kündigung
Ohne Anwalt
✗ Abfindung oft unter Faustformel
✗ Fristen werden häufig versäumt
✗ Formfehler bleiben unerkannt
✗ Betriebsratsanhörung ungeprüft
✗ Kein Verhandlungsdruck
Mit Fachanwalt (APOS Legal)
✓ Abfindung häufig 30–100 % höher
✓ Fristgerechte Klageeinreichung
✓ Jede Unwirksamkeit wird geprüft
✓ Betriebsratsanhörung analysiert
✓ Außergerichtliche Einigung möglich
Kündigung erhalten?
Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt kostenlos prüfen – die 3-Wochen-Frist läuft.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Berlin
Berlin ist mit über 3,7 Millionen Einwohnern der größte Arbeitsmarkt Deutschlands. Die Berliner Wirtschaft ist geprägt von Start-ups, Medienunternehmen, dem öffentlichen Dienst sowie einer wachsenden Tech-Branche. Gerade in der Start-up-Szene kommt es häufig zu betriebsbedingten Kündigungen, wenn Finanzierungsrunden scheitern oder Geschäftsmodelle angepasst werden.
Als Arbeitnehmer in Berlin genießen Sie denselben gesetzlichen Schutz wie bundesweit: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Bei einer Kündigung ohne sachlichen Grund haben Sie das Recht, binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin einzureichen.
Wie wir Mandanten aus Berlin vertreten
Wir vertreten Mandanten aus Berlin vollständig digital – ohne Anreise nach Mannheim. Die Ersteinschätzung erfolgt per E-Mail oder Kontaktformular, auf Wunsch folgt ein Videocall. Die Kündigungsschutzklage reichen wir elektronisch über das EGVP beim Arbeitsgericht Berlin ein.
Unsere Mandanten aus Berlin schätzen die unkomplizierte digitale Abwicklung: kein Termin, keine Wartezeit, schnelle Reaktionszeit. Gerade bei der strikten 3-Wochen-Frist für die Klageeinreichung ist schnelles Handeln entscheidend.
Arbeitsgericht Berlin ↗ – was Sie wissen müssen
Das Arbeitsgericht Berlin ist eines der größten und erfahrensten Arbeitsgerichte in Deutschland. Es ist zuständig für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Stadtgebiet Berlin. Das Gericht verfügt über zahlreiche Kammern mit spezialisierten Richtern, die täglich mit Kündigungsschutzklagen befasst sind.
Die Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht werden. Im Gütetermin – der in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Klageeinreichung stattfindet – wird zunächst eine gütliche Einigung angestrebt. Berufungsinstanz gegen Urteile des Arbeitsgerichts Berlin ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
1. Instanz
ArbG Berlin
Berufung (2. Instanz)
LAG Berlin-Brandenburg
Revision (3. Instanz)
Bundesarbeitsgericht
Unsere Leistungen für Mandanten aus Berlin
Kündigung prüfen
Formfehler, Betriebsratsanhörung, soziale Auswahl – wir prüfen jede Unwirksamkeit.
Abfindung verhandeln
Außergerichtlich oder per Vergleich im Gütetermin – wir holen die maximale Abfindung.
Aufhebungsvertrag
Nie ohne Prüfung unterschreiben. Wir sichern Ihre Rechte bei Sperrzeit und Abfindung.
Kündigungsschutzklage
Fristgerechte Einreichung beim Arbeitsgericht Berlin. 3-Wochen-Frist beachten.
Aufhebungsvertrag erhalten?
Nie ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben. Wir prüfen kostenlos.

Fatih Bektas
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zugelassen seit 2005, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011 (Rechtsanwaltskammer Karlsruhe). Ich verteidige Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag – vollständig digital.
Häufige Fragen – Arbeitsrecht in Berlin
Wie läuft die Beratung ab, wenn ich in Berlin wohne?▼
Sie schildern uns Ihren Fall per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns binnen 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Auf Wunsch folgt ein Videocall oder Telefonat. Die Klageeinreichung beim Arbeitsgericht Berlin erfolgt elektronisch – kein Anfahrtsweg, kein Zeitverlust.
Ist das Arbeitsgericht Berlin arbeitnehmerfreundlich?▼
Das Arbeitsgericht Berlin ist professionell und erfahren. Eine pauschale Bewertung als arbeitnehmerfreundlich ist nicht möglich – es kommt auf die jeweilige Kammer, den Sachverhalt und die Qualität der Vertretung an. Die hohe Vergleichsquote im Gütetermin bietet gut vertretenen Arbeitnehmern jedoch gute Chancen auf eine attraktive Abfindung.
Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin?▼
Der Gütetermin findet in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Klageeinreichung statt. Bei fehlendem Vergleich folgt ein Kammertermin nach weiteren 4 bis 8 Monaten. Insgesamt ist mit 5 bis 12 Monaten Gesamtdauer zu rechnen. Die meisten Verfahren enden bereits im Gütetermin per Vergleich.
Wo kann gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin Berufung eingelegt werden?▼
Zuständige Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Die Berufung muss binnen eines Monats ab Zustellung des Urteils eingelegt werden. Als dritte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zuständig – allerdings nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache.
Wie hoch ist meine Abfindungschance in Berlin?▼
Die Abfindung ergibt sich nach der Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch – die Höhe ist Verhandlungssache. In Berlin, mit seinem großen Arbeitsmarkt und vielen Unternehmen, ist die Bereitschaft zum Vergleich oft hoch. Mit anwaltlicher Unterstützung ist häufig ein Faktor über 0,5 erzielbar.
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin?▼
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten in der Regel vollständig. Die Ersteinschätzung bei APOS Legal ist kostenlos. Sprechen Sie uns an – wir klären vorab, welche Kosten auf Sie zukommen.
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