Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Berlin-Neukölln – Kündigung & Abfindung

Kündigung erhalten in Berlin-Neukölln? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer aus Berlin-Neukölln bei Kündigung, Abfindungsverhandlung und Aufhebungsvertrag – bundesweit und vollständig digital.

Fachanwalt für ArbeitsrechtZugelassen seit 2005Bundesweite VertretungKein Vor-Ort-Termin nötig

Kostenlose Ersteinschätzung

Für Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist. Jetzt Kündigung prüfen lassen.

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So läuft die Beratung ab

1

Kündigung erhalten

Datum notieren

2

Frist prüfen

3 Wochen ab Zugang

3

Ersteinschätzung

Kostenlos, per E-Mail

4

Mandat erteilen

Digital

5

Wir übernehmen

Klage oder Verhandlung

Klagefrist

3 Wochen

ab Zugang der Kündigung

Abfindungsformel

0,5 × Gehalt × Jahre

Faustformel, kein Rechtsanspruch

Kündigungsschutz

Ab 6 Monate

Betriebszugehörigkeit + >10 MA

Berufungsfrist

1 Monat

ab Urteilszustellung, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Die Abfindungsformel

0,5×Bruttomonatsgehalt×Beschäftigungsjahre
Beispiel: 8 Jahre, 5.000 € brutto → 0,5 × 5.000 € × 8 = 20.000 € Abfindung

Kein gesetzlicher Anspruch. Mit anwaltlicher Unterstützung ist häufig ein höherer Faktor erzielbar.

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Wichtige Begriffe kurz erklärt

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aus unternehmerischen Gründen wegfällt und keine zumutbare Weiterbeschäftigung möglich ist. Der Arbeitgeber muss eine soziale Auswahl durchführen.

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist der rechtliche Weg, die Unwirksamkeit einer Kündigung festzustellen. Sie muss binnen 3 Wochen nach Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Er sollte nie ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden, da er oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslöst.

Mit Anwalt vs. ohne Anwalt bei Kündigung

Ohne Anwalt

Abfindung oft unter Faustformel

Fristen werden häufig versäumt

Formfehler bleiben unerkannt

Betriebsratsanhörung ungeprüft

Kein Verhandlungsdruck

Mit Fachanwalt (APOS Legal)

Abfindung häufig 30–100 % höher

Fristgerechte Klageeinreichung

Jede Unwirksamkeit wird geprüft

Betriebsratsanhörung analysiert

Außergerichtliche Einigung möglich

Kündigung erhalten?

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt kostenlos prüfen – die 3-Wochen-Frist läuft.

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Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Berlin-Neukölln

Neukölln hat sich zu einem dynamischen Wirtschaftsstandort mit starkem Wachstum in der Kreativ- und Gastronomieszene entwickelt. Wichtige Arbeitgeber sind Kleine und mittlere Unternehmen, Gastronomie, Einzelhandel.

Als Arbeitnehmer in Berlin-Neukölln gelten alle bundesweiten Schutzrechte des KSchG. Bei Kündigung haben Sie das Recht auf Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht Berlin – die 3-Wochen-Frist gilt ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Wie wir Mandanten aus Berlin-Neukölln vertreten

Wir vertreten Mandanten aus Berlin-Neukölln vollständig digital. Das Arbeitsgericht Berlin kennen wir aus langjähriger Praxis. Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon binnen 24 Stunden, Klageeinreichung elektronisch.

Ob Gastronomie, Einzelhandel und wachsende Kreativwirtschaft – wir sind mit den branchenspezifischen Besonderheiten in Berlin-Neukölln vertraut und verhandeln regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Arbeitsgericht Berlin – was Sie wissen müssen

Adresse: Magdeburger Platz 1, 10785 BerlinBerufung: Landesarbeitsgericht Berlin-BrandenburgWebseite des Gerichts ↗

Für Berlin-Neukölln ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig. Kündigungsschutzklagen müssen binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.

1. Instanz

ArbG Berlin

Berufung (2. Instanz)

LAG Berlin-Brandenburg

Revision (3. Instanz)

Bundesarbeitsgericht

Unsere Leistungen für Mandanten aus Berlin-Neukölln

Kündigung prüfen

Formfehler, Betriebsratsanhörung, soziale Auswahl – wir prüfen jede Unwirksamkeit.

Abfindung verhandeln

Außergerichtlich oder per Vergleich im Gütetermin – wir holen die maximale Abfindung.

Aufhebungsvertrag

Nie ohne Prüfung unterschreiben. Wir sichern Ihre Rechte bei Sperrzeit und Abfindung.

Kündigungsschutzklage

Fristgerechte Einreichung beim Arbeitsgericht Berlin. 3-Wochen-Frist beachten.

Aufhebungsvertrag erhalten?

Nie ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben. Wir prüfen kostenlos.

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Fatih Bektas – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fatih Bektas

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zugelassen seit 2005, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011 (Rechtsanwaltskammer Karlsruhe). Ich verteidige Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag – vollständig digital.

Zugelassen seit 2005Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011RAK KarlsruheAPOS LegalBundesweite Vertretung
★★★★★5,0 / 5,0 – 68 Bewertungen auf anwalt.de

Häufige Fragen – Arbeitsrecht in Berlin-Neukölln

Wie läuft die Beratung ab, wenn ich in Berlin-Neukölln wohne?

Vollständig digital: Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon binnen 24 Stunden. Klageeinreichung beim Arbeitsgericht Berlin elektronisch – kein Anfahrtsweg erforderlich.

Ist das Arbeitsgericht Berlin arbeitnehmerfreundlich?

Das Arbeitsgericht Berlin urteilt sachlich nach Gesetz und Sachverhalt. Eine pauschale Bewertung als arbeitnehmerfreundlich ist nicht möglich – entscheidend sind der Einzelfall und die Qualität der anwaltlichen Vertretung. Im Gütetermin wird stets eine gütliche Einigung angestrebt.

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin?

Der Gütetermin findet in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Klageeinreichung statt. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin nach weiteren 3 bis 6 Monaten. Gesamtdauer: 4 bis 10 Monate. Die meisten Verfahren enden bereits im Gütetermin per Vergleich.

Welches Arbeitsgericht ist für Berlin-Neukölln zuständig?

Für Berlin-Neukölln ist das Arbeitsgericht Berlin (Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin) zuständig. Die Kündigungsschutzklage muss dort binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Berufungsinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Wie hoch ist meine Abfindungschance in Berlin-Neukölln?

Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Mit anwaltlicher Unterstützung ist ein höherer Faktor häufig erzielbar.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Neukölln?

Kosten nach RVG. Rechtsschutzversicherung deckt alle Kosten. Ersteinschätzung kostenlos.

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Für Arbeitnehmer aus Berlin-Neukölln und ganz Berlin.
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