Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Hamburg – Kündigung & Abfindung

Kündigung erhalten in Hamburg? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer aus Hamburg bei Kündigung, Abfindungsverhandlung und Aufhebungsvertrag – bundesweit und vollständig digital.

Fachanwalt für ArbeitsrechtZugelassen seit 2005Bundesweite VertretungKein Vor-Ort-Termin nötig
Kanzleisitz Heidelberg – wir vertreten Arbeitnehmer bundesweit

Kostenlose Ersteinschätzung

Für Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist. Jetzt Kündigung prüfen lassen.

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So läuft die Beratung ab

1

Kündigung erhalten

Datum notieren

2

Frist prüfen

3 Wochen ab Zugang

3

Ersteinschätzung

Kostenlos, per E-Mail

4

Mandat erteilen

Digital

5

Wir übernehmen

Klage oder Verhandlung

Klagefrist

3 Wochen

ab Zugang der Kündigung

Abfindungsformel

0,5 × Gehalt × Jahre

Faustformel, kein Rechtsanspruch

Kündigungsschutz

Ab 6 Monate

Betriebszugehörigkeit + >10 MA

Berufungsfrist

1 Monat

ab Urteilszustellung, Landesarbeitsgericht Hamburg

Die Abfindungsformel

0,5×Bruttomonatsgehalt×Beschäftigungsjahre
Beispiel: 8 Jahre, 5.000 € brutto → 0,5 × 5.000 € × 8 = 20.000 € Abfindung

Kein gesetzlicher Anspruch. Mit anwaltlicher Unterstützung ist häufig ein höherer Faktor erzielbar.

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Wichtige Begriffe kurz erklärt

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aus unternehmerischen Gründen wegfällt und keine zumutbare Weiterbeschäftigung möglich ist. Der Arbeitgeber muss eine soziale Auswahl durchführen.

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist der rechtliche Weg, die Unwirksamkeit einer Kündigung festzustellen. Sie muss binnen 3 Wochen nach Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Er sollte nie ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden, da er oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslöst.

Mit Anwalt vs. ohne Anwalt bei Kündigung

Ohne Anwalt

Abfindung oft unter Faustformel

Fristen werden häufig versäumt

Formfehler bleiben unerkannt

Betriebsratsanhörung ungeprüft

Kein Verhandlungsdruck

Mit Fachanwalt (APOS Legal)

Abfindung häufig 30–100 % höher

Fristgerechte Klageeinreichung

Jede Unwirksamkeit wird geprüft

Betriebsratsanhörung analysiert

Außergerichtliche Einigung möglich

Kündigung erhalten?

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt kostenlos prüfen – die 3-Wochen-Frist läuft.

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Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Hamburg

Hamburg ist als Hafenstadt und Handelsmetropole Norddeutschlands ein bedeutender Wirtschaftsstandort. Logistik, Medien, Luftfahrt (Airbus), Handel und der Hamburger Hafen prägen den Arbeitsmarkt. Betriebsbedingte Kündigungen kommen insbesondere in der Logistik- und Luftfahrtbranche vor, wo Restrukturierungen häufig sind.

Als Arbeitnehmer in Hamburg genießen Sie denselben bundesweiten Kündigungsschutz. Das KSchG gilt ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft ab dem Tag, an dem Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist.

Wie wir Mandanten aus Hamburg vertreten

Mandanten aus Hamburg betreuen wir vollständig digital. Erstberatung per E-Mail oder Kontaktformular, auf Wunsch per Videocall oder Telefon. Die Klage beim Arbeitsgericht Hamburg reichen wir elektronisch ein – Sie müssen nicht nach Mannheim anreisen.

Die Zeitzone spielt keine Rolle: Wir sind flexibel erreichbar und reagieren schnell. Gerade bei der knappen 3-Wochen-Frist nach Erhalt der Kündigung ist eine rasche Kontaktaufnahme entscheidend für Ihre Rechte.

Arbeitsgericht Hamburg – was Sie wissen müssen

Adresse: Osterbekstraße 96, 22083 HamburgBerufung: Landesarbeitsgericht HamburgWebseite des Gerichts ↗

Das Arbeitsgericht Hamburg ist für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Stadtgebiet Hamburg zuständig. Es ist ein erfahrenes Gericht mit mehreren Kammern, das täglich mit Kündigungsschutzklagen befasst ist. Der Gütetermin dient der gütlichen Einigung – die Vergleichsquote ist hoch.

Urteile des Arbeitsgerichts Hamburg können beim Landesarbeitsgericht Hamburg mit der Berufung angefochten werden. Die Frist hierfür beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils. Die Klagefrist beim Arbeitsgericht selbst beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung – diese Frist ist absolut.

1. Instanz

ArbG Hamburg

Berufung (2. Instanz)

LAG Hamburg

Revision (3. Instanz)

Bundesarbeitsgericht

Unsere Leistungen für Mandanten aus Hamburg

Kündigung prüfen

Formfehler, Betriebsratsanhörung, soziale Auswahl – wir prüfen jede Unwirksamkeit.

Abfindung verhandeln

Außergerichtlich oder per Vergleich im Gütetermin – wir holen die maximale Abfindung.

Aufhebungsvertrag

Nie ohne Prüfung unterschreiben. Wir sichern Ihre Rechte bei Sperrzeit und Abfindung.

Kündigungsschutzklage

Fristgerechte Einreichung beim Arbeitsgericht Hamburg. 3-Wochen-Frist beachten.

Aufhebungsvertrag erhalten?

Nie ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben. Wir prüfen kostenlos.

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Fatih Bektas – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fatih Bektas

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zugelassen seit 2005, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011 (Rechtsanwaltskammer Karlsruhe). Ich verteidige Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag – vollständig digital.

Zugelassen seit 2005Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011RAK KarlsruheAPOS LegalBundesweite Vertretung
★★★★★5,0 / 5,0 – 68 Bewertungen auf anwalt.de

Häufige Fragen – Arbeitsrecht in Hamburg

Wie läuft die Beratung ab, wenn ich in Hamburg wohne?

Sie senden uns Ihre Kündigung per E-Mail oder Kontaktformular. Wir melden uns binnen 24 Stunden. Auf Wunsch klären wir alles per Videocall. Die Klage beim Arbeitsgericht Hamburg reichen wir elektronisch ein – ohne Ihren Aufwand.

Ist das Arbeitsgericht Hamburg arbeitnehmerfreundlich?

Das Arbeitsgericht Hamburg urteilt nach Gesetz und Sachverhalt. Eine pauschale Einordnung ist nicht seriös. Die hohe Vergleichsquote im Gütetermin zeigt jedoch, dass das Gericht konstruktive Lösungen fördert – ein gut vertretener Arbeitnehmer hat gute Ausgangsbedingungen.

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg?

Gütetermin: ca. 4 bis 6 Wochen nach Klageeinreichung. Kammertermin bei fehlender Einigung: weitere 3 bis 6 Monate. Gesamtdauer: 4 bis 9 Monate. Die meisten Verfahren enden im Gütetermin per Vergleich.

Wo kann gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg Berufung eingelegt werden?

Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamburg. Frist: 1 Monat ab Urteilszustellung. Dritte Instanz: Bundesarbeitsgericht in Erfurt bei grundsätzlicher Bedeutung.

Wie hoch ist meine Abfindungschance in Hamburg?

Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. In Hamburg mit seinem starken Arbeitsmarkt ist die Abfindungsbereitschaft von Arbeitgebern oft hoch. Mit anwaltlicher Unterstützung ist ein Faktor über 0,5 häufig erzielbar.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg?

Kosten nach RVG, abhängig vom Streitwert. Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel alle Kosten. Ersteinschätzung bei APOS Legal kostenlos.

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