Aufhebungsvertrag erhalten – was Sie wissen müssen
Achtung: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals sofort. Einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück. Lassen Sie den Vertrag vorher von einem Fachanwalt prüfen.
Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich — anders als bei einer Kündigung müssen Sie hier zustimmen. Das klingt zunächst fair, birgt aber erhebliche Risiken: Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen, eine zu niedrige Abfindung, der Verlust von Kündigungsschutzrechten und ungünstige Klauseln zu Zeugnis, Freistellung oder Wettbewerbsverbot.
Arbeitgeber bieten Aufhebungsverträge oft an, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden — das zeigt, dass Ihre Verhandlungsposition stärker ist, als Sie denken. In vielen Fällen können wir die Abfindung deutlich über die Regelformel (0,5 Monatsgehälter pro Jahr) hinaus verhandeln und gleichzeitig die Sperrzeit vermeiden.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft den gesamten Vertrag auf versteckte Fallstricke: Ist die Abfindung angemessen? Droht eine Sperrzeit? Sind Freistellung, Zeugnis und Urlaubsabgeltung korrekt geregelt? Gibt es ein Wettbewerbsverbot, das Sie in Ihrer neuen Stelle einschränkt?
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Fragen zum Aufhebungsvertrag
Quartalsende: Kündigungswelle erwartet
Zum Ende des ersten Quartals häufen sich betriebsbedingte Kündigungen. Unternehmen reagieren auf Jahresbilanzen. Prüfen Sie die Sozialauswahl besonders genau.
Nicht vorschnell unterschreiben.
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben. Wir beraten Sie zu Abfindungshöhe, Sperrzeit und allen versteckten Klauseln.
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