Aufhebungsvertrag widerrufen — ist das möglich?
Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bereuen diese Entscheidung nun? Diese Situation ist verständlich, denn oft werden Arbeitnehmer unter Zeitdruck zu einer Unterschrift gedrängt. Grundsätzlich gibt es bei Aufhebungsverträgen nach §623 BGB keine gesetzliche Widerrufsfrist wie bei Verbraucherverträgen. Dennoch können unter bestimmten Umständen wie arglistiger Täuschung, Drohung oder einem Überrumpelungsverbot nach §138 BGB Widerrufsmöglichkeiten bestehen. Eine anwaltliche Prüfung ist daher unerlässlich, um Ihre Rechte zu bewerten und mögliche Anfechtungsgründe zu identifizieren.
Vorsicht: Sperrzeit-Risiko! Ein Aufhebungsvertrag kann zu 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen (§159 SGB III).
Unterschreiben Sie nie sofort. Lassen Sie den Vertrag vorher prüfen.
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Was Sie wissen müssen
Ein einmal wirksam geschlossener Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich nicht einseitig widerrufen werden, da es keine gesetzliche Widerrufsfrist gibt. Ausnahmen bestehen jedoch bei Anfechtungsgründen nach §§119 ff. BGB wie Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung nach §123 BGB. Besonders relevant ist das arbeitsgerichtliche Überrumpelungsverbot: Wurde Ihnen keine angemessene Bedenkzeit gewährt, kann der Vertrag unwirksam sein. In der Praxis prüfen wir auch, ob der Vertrag gegen §138 BGB (Sittenwidrigkeit) verstößt, etwa bei unverhältnismäßig niedriger Abfindung. Wichtig ist zudem, dass die Anfechtung binnen Jahresfrist nach §124 BGB erfolgen muss. Bei erfolgreicher Anfechtung lebt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wieder auf, wodurch auch die Sperrzeit nach §159 SGB III entfällt.
Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie Ihren Aufhebungsvertrag bereuen – die Anfechtungsfrist von einem Jahr nach §124 BGB läuft unerbittlich. Sammeln Sie alle Unterlagen und Zeugen, die belegen können, dass Sie unter Druck gesetzt, getäuscht oder überrumpelt wurden. Unterschreiben Sie vorerst keine weiteren Dokumente und nehmen Sie keine Abfindung entgegen, da dies als Bestätigung des Vertrags gewertet werden könnte.
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Nicht vorschnell unterschreiben.
Lassen Sie den Aufhebungsvertrag prüfen, bevor Sie Ihre Rechte aufgeben.
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