Gekündigt nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit — was jetzt?

Sie haben nach 1 Jahr eine Kündigung erhalten? Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wie hoch Ihre Abfindungschancen sind und was Sie jetzt sofort tun müssen. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft — handeln Sie jetzt.

Fachanwalt für ArbeitsrechtKostenlose ErsteinschätzungAntwort in 24h

Gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit?

Wartezeit 6 Monate

Nach 1 Jahr erfüllt (§ 1 Abs. 1 KSchG)

Betriebsgröße >10 Mitarbeiter

Individuell zu prüfen (§ 23 Abs. 1 KSchG)

In Kleinbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern gilt kein allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG. Die Kündigung muss aber dennoch nicht hingenommen werden — Formfehler, falsche Fristen und Diskriminierung sind auch hier angreifbar.

Auch im Kleinbetrieb kann ein besonderer Kündigungsschutz bestehen:

Schwerbehinderung (§ 168 SGB IX)
Schwangerschaft & Mutterschutz (§ 17 MuSchG)
Elternzeit (§ 18 BEEG)
Betriebsratsamt (§ 15 KSchG)
Pflegezeit (§ 5 PflegeZG)
Diskriminierung (AGG)
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3-Wochen-Frist läuft ab Zugang. Kündigung in 24h prüfen lassen.

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Klagefrist

3 Wochen

Ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG) — Verpassen der Frist führt zur Wirksamkeit der Kündigung

Kündigungsfrist (§ 622 BGB)

4 Wochen

Zum 15. oder zum Monatsende — Grundkündigungsfrist (§ 622 Abs. 1 BGB)

Abfindungsformel

0,5 × Gehalt × 1

Faustformel — kein gesetzlicher Anspruch

KSchG-Wartezeit

Erfüllt

6-Monats-Wartezeit nach § 1 KSchG ist erfüllt — voller Kündigungsschutz möglich

Was Sie nach Kündigung nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit sofort tun müssen

1

Datum notieren

Schreiben Sie sofort das exakte Datum auf, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Ab diesem Tag läuft die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG).

2

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie weder die Kündigung noch einen Aufhebungsvertrag. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen — Sie haben Zeit zum Überlegen.

3

Sofort arbeitssuchend melden

Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

4

Anwalt kontaktieren

Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Bei 1 Jahr Betriebszugehörigkeit prüfen wir Kündigungsfrist, Sozialauswahl und Formfehler.

Häufige Fehler des Arbeitgebers bei Kündigung nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit

Kündigungsfrist falsch berechnet — nach 1 Jahr gilt: 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats (§ 622 BGB)

Kündigung nicht schriftlich erteilt (§ 623 BGB) — mündliche Kündigung ist unwirksam

Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört (§ 102 BetrVG) — macht Kündigung unwirksam

Keine vorherige Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung

TS

Thomas T.

Vertrieb

1 Jahr Betriebszugehörigkeit2.800 € GehaltBetriebsbedingte Kündigung

Ich war völlig geschockt. Nach 1 Jahr dachte ich, mein Job sei sicher. APOS Legal hat mir gezeigt, dass ich starke Rechte habe.

Was wir geprüft haben

  • Einhaltung der Kündigungsfrist
  • Formelle Wirksamkeit der Kündigung
  • Betriebsbedingte Gründe nachprüfbar

Unser Vorgehen

  • Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht
  • Abfindungsverhandlung geführt
  • Gegnerische Kündigungsgründe widerlegt

Ergebnis: Abfindung

2.100 €

Erfolgreich abgeschlossen

* Anonymisierter Mandantenfall. Jeder Fall ist individuell — Ergebnisse können abweichen.

Abfindung nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit — Tabelle nach Gehalt

BruttogehaltFaktor 0,5×Faktor 1,0×Faktor 1,5×
2.5001.250 €2.500 €3.750 €
3.5001.750 €3.500 €5.250 €
5.0002.500 €5.000 €7.500 €
7.5003.750 €7.500 €11.250 €

Faustformel: Bruttomonatsgehalt × Faktor × 1 Jahr. Kein Rechtsanspruch — tatsächliche Höhe abhängig vom Einzelfall.

Abfindungsrechner — 1 Jahr Betriebszugehörigkeit

Verschieben Sie den Regler, um Ihre mögliche Abfindung zu berechnen. Jahre sind fest auf 1 gesetzt.

3.500
1.500 €10.000 €

Regelabfindung

1.750 €

Faktor 0,5×

Gute Verhandlung

3.500 €

Faktor 1,0×

Starke Position

5.250 €

Faktor 1,5×

* Erfahrungswerte. Kein Rechtsanspruch. Tatsächliche Abfindung hängt vom Einzelfall ab.

Abfindung kostenlos prüfen lassen

Wir prüfen Ihre Kündigung und berechnen Ihre individuelle Abfindungschance.

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So läuft die Zusammenarbeit

1

Sofort-Check

Schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung.

2

Termin vereinbaren

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihre Optionen: Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Aufhebungsvertrag. Sie entscheiden.

3

Kanzlei beauftragen

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz, reichen fristgerecht Klage ein und verhandeln Ihre Abfindung. Sie lehnen sich zurück.

Warum Sie uns vertrauen können

Spezialisiert auf Kündigungsschutz und Abfindung — seit über 20 Jahren.

Nachweisliche Erfolgsbilanz

Über 2.000 erfolgreiche Verfahren, 5,0 Sterne auf anwalt.de. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil bei der Abfindungsverhandlung.

Einfach & Transparent

Klare Kommunikation, keine versteckten Kosten. Sie wissen jederzeit, was passiert und was es kostet.

Schneller Sofort-Check

Formular ausfüllen, Kündigung hochladen, Ersteinschätzung in 24 Stunden erhalten. Alles digital.

2.000+

Beratungen

2.000+

Verfahren

20+

Jahre Erfahrung

5,0 ★

Bewertung

Häufige Fragen zur Kündigung nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit

Ja. Nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit ist die 6-monatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erfüllt. Voraussetzung für den allgemeinen Kündigungsschutz ist zusätzlich, dass der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt (§ 23 Abs. 1 KSchG). Ist das der Fall, braucht Ihr Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund — betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt.

Nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats (§ 622 Abs. 2 BGB). Diese Frist kann durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag verlängert, aber nicht verkürzt werden. Eine zu kurze Kündigungsfrist macht die Kündigung zwar nicht unwirksam, aber angreifbar — sie wird dann zum nächstmöglichen Termin wirksam.

Sie haben ab Zugang der schriftlichen Kündigung exakt 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Diese Frist ist absolut — wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG möglich (z.B. bei Krankheit oder fehlender Kenntnis).

Einen automatischen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Die Faustformel lautet: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × 1 Jahr Betriebszugehörigkeit. Bei einem Gehalt von 3.500 € wären das 1.750 €. In der Praxis werden Abfindungen im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren verhandelt — mit anwaltlicher Vertretung sind Faktoren von 1,0 bis 1,5 keine Seltenheit.

In den allermeisten Fällen ja. Die Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Druckmittel für eine Abfindungsverhandlung. Ohne Klage hat der Arbeitgeber keinen Anlass, eine Abfindung zu zahlen. Über 80 % aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich im Gütetermin — also einer Abfindung. Die Kosten trägt bei Rechtsschutzversicherung diese vollständig; ohne RSV gilt: Erste Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.

Ja, in der Regel lohnt sich eine Klage. Nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit liegt die Regelabfindung bei 0,5 Monatsgehältern × 1 Jahr = 0,5 Monatsgehälter. Bei guter Verhandlung kann der Faktor auf 1,0 bis 1,5 steigen. Die meisten Verfahren werden bereits im Gütetermin (4–8 Wochen nach Klage) per Vergleich beigelegt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten.

Sofort handeln: 1. Datum des Kündigungszugangs notieren — die 3-Wochen-Frist läuft. 2. Nichts unterschreiben (keinen Aufhebungsvertrag, keine Empfangsbestätigung). 3. Innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. 4. Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren — Ersteinschätzung ist kostenlos. 5. Alle Unterlagen sichern (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen, E-Mails).

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Fatih Bektas — Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fatih Bektas

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zugelassen seit 2005, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011 (RAK Karlsruhe). Spezialisiert auf Kündigungsschutz, Abfindungsverhandlung und Aufhebungsverträge. Über 2.000 erfolgreich abgeschlossene Verfahren.

★★★★★ 5,0 · 68 Bewertungen auf anwalt.de