Datenreport — Statistisches Bundesamt

Kündigungsschutzstreitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten — 20 Jahre in Zahlen

Rund 145.000 Kündigungsschutzklagen gingen 2022 bei deutschen Arbeitsgerichten ein — so wenige wie seit der Wiedervereinigung nicht. Diese Seite dokumentiert die Entwicklung von 2003 bis 2024, aufgeschlüsselt nach Erledigungsart, Bundesland und Instanz.

345.000
Klagen (2003)
Historischer Höchststand
144.678
Klagen (2022)
–58 % in 20 Jahren
~81 %
enden per Vergleich
Abfindung statt Urteil
~3 Mon.
Ø Verfahrensdauer
Schnellste Gerichtsbarkeit DE
Langzeitvergleich

Kündigungsschutzklagen in Deutschland — Jahresübersicht 2003–2024

Die Zahl der Kündigungsschutzklagen ist seit dem Höchststand 2003 um mehr als die Hälfte gesunken. Gleichzeitig ging auch die Gesamtzahl der Arbeitsgericht-Eingänge deutlich zurück — der Anteil der Kündigungsschutzklagen blieb mit rund 40–55 % aber stabil hoch.

JahrKündigungsschutz­klagenGesamteingänge ArbGAnteilVeränderung ggü. Vorjahr
2003345.000630.00054,8 %
2004311.000600.00051,8 %-9,9 %
2005268.000530.00050,6 %-13,8 %
2006232.000468.00049,6 %-13,4 %
2007200.000460.00043,5 %-13,8 %
2008210.000480.00043,8 %+5,0 %
2009290.000560.00051,8 %+38,1 %
2010260.000530.00049,1 %-10,3 %
2011240.000510.00047,1 %-7,7 %
2012220.000490.00044,9 %-8,3 %
2013215.000480.00044,8 %-2,3 %
2014200.000460.00043,5 %-7,0 %
2015195.000450.00043,3 %-2,5 %
2016190.000440.00043,2 %-2,6 %
2017188.000430.00043,7 %-1,1 %
2018185.000425.00043,5 %-1,6 %
2019178.797426.10842,0 %-3,4 %
2020198.766332.40759,8 %+11,2 %
2021170.000380.00044,7 %-14,5 %
2022144.678350.00041,3 %-14,9 %
2023148.000358.00041,3 %+2,3 %
2024162.000375.00043,2 %+9,5 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 2.8; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Arbeitsgerichtsstatistik. Werte 2023/2024 teilweise vorläufig.

Was diese Daten für Arbeitnehmer bedeuten

Sinkende Klagezahlen bedeuten nicht, dass Arbeitnehmer schlechtere Chancen haben — im Gegenteil. Die Vergleichsquote (rund 81 %) zeigt, dass die allermeisten Kündigungsschutzklagen zu einer Einigung führen, häufig mit Abfindungszahlung. Viele Verfahren enden sogar vor dem Gütetermin. Wer rechtzeitig klagt, verbessert seine Verhandlungsposition erheblich.

Verfahrensausgang

Wie enden Kündigungsschutzklagen? — Erledigungsarten im Überblick

Die überwiegende Mehrheit aller Kündigungsschutzklagen endet nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In der Praxis bedeutet das: Abfindung gegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Einordnung

Als Arbeitnehmer können Sie statistisch damit rechnen, dass Ihre Klage zu rund 80 % in einer Einigung endet. Nur in etwa 7 % der Fälle ergeht ein streitiges Urteil. Die Klagerücknahme (12 %) erfolgt häufig, weil sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben. Ein gerichtliches Verfahren ist damit kein Risiko, sondern ein bewährtes Instrument, um eine faire Abfindung zu verhandeln.

81 %
Vergleich

Vier von fünf Klagen enden mit einer Einigung — meist verbunden mit einer Abfindungszahlung.

~3 Mon.
Ø Verfahrensdauer

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die schnellste Gerichtsbarkeit in Deutschland. Viele Verfahren dauern kürzer.

Nur 7 %
Streitiges Urteil

Das Risiko, vor Gericht zu verlieren, ist statistisch gering. Arbeitgeber einigen sich lieber, als ein Urteil zu riskieren.

Regionaler Vergleich

Kündigungsschutzklagen nach Bundesland — Stand 2022/2023

Die regionale Verteilung der Kündigungsschutzklagen spiegelt weitgehend die Wirtschaftsstruktur wider. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg vereinen mehr als die Hälfte aller Verfahren auf sich. Die Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022/2023.

Regionale Unterschiede

NRW führt mit 38.200 Eingängen deutlich vor Bayern (22.100). Auffällig: Bayern verzeichnete einen Anstieg von rund 13 % gegenüber dem Vorjahr, während die meisten anderen Bundesländer stabile oder sinkende Zahlen melden. In den ostdeutschen Bundesländern sind die absoluten Zahlen niedriger, was teilweise auf geringere Beschäftigtenzahlen und niedrigere Abfindungshöhen zurückzuführen ist. Die Ø-Abfindungshöhen variieren regional erheblich: In Ballungsräumen (München, Frankfurt, Hamburg) liegen sie deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

BundeslandEingänge 2022/23AnteilAbfindung ØTrend
Nordrhein-Westfalen38.20026,4 %0,5–0,8 Monatsgehälterstabil
Bayern22.10015,3 %0,5–1,0 Monatsgehälter+13 % ggü. Vorjahr
Baden-Württemberg18.60012,9 %0,5–1,0 Monatsgehälterstabil
Niedersachsen13.4009,3 %0,5–0,7 Monatsgehälterleicht sinkend
Hessen12.8008,8 %0,5–1,0 Monatsgehälterstabil
Berlin10.5007,3 %0,5–0,8 Monatsgehälterstabil
Sachsen6.2004,3 %0,3–0,5 Monatsgehälterleicht steigend
Hamburg5.8004,0 %0,5–1,0 Monatsgehälterstabil
Rheinland-Pfalz5.4003,7 %0,5–0,7 Monatsgehälterstabil
Schleswig-Holstein4.6003,2 %0,5–0,7 Monatsgehälterstabil
Thüringen3.2002,2 %0,3–0,5 Monatsgehältersinkend
Brandenburg3.1002,1 %0,3–0,5 Monatsgehälterstabil
Sachsen-Anhalt2.9002,0 %0,3–0,5 Monatsgehältersinkend
Mecklenburg-Vorpommern1.9001,3 %0,3–0,5 Monatsgehälterstabil
Saarland1.7001,2 %0,5–0,7 Monatsgehälterstabil
Bremen1.4001,0 %0,5–0,8 Monatsgehälterstabil

Quelle: Destatis Fachserie 10 Reihe 2.8; BMAS Arbeitsgerichtsstatistik; Arbeitsgerichtsbarkeit Bayern, Jahresbericht 2023. Abfindungsspannen als Orientierungswerte pro Beschäftigungsjahr (Faustformel).

Höchste Instanz

Berufungen & Revisionen — Bundesarbeitsgericht 2015–2024

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet als letzte Instanz über arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Die Eingänge sind in den letzten zehn Jahren spürbar zurückgegangen — ein Zeichen dafür, dass mehr Fälle in den unteren Instanzen abschließend erledigt werden.

Praxis-Einordnung

Die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) ist der häufigste Weg, um eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) vom BAG überprüfen zu lassen. Die Erfolgsquote liegt jedoch nur bei 3–6 %. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die Entscheidung in der ersten oder zweiten Instanz ist in den allermeisten Fällen endgültig. Umso wichtiger ist es, dort mit einem erfahrenen Fachanwalt aufzutreten.

JahrBAG-EingängeRevisionenNZBBestand Jahresende
20152.3139271.2711.458
20162.3769641.2821.639
20172.2008501.2001.510
20182.0508201.1001.380
20191.9607801.0501.250
20201.7807009501.100
20211.521541909942
20221.266399801925
20231.391330975813
20241.315352874526

Quelle: BAG-Jahresberichte 2015–2024. NZB = Nichtzulassungsbeschwerde.

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Quellen & Methodik
  • Statistisches Bundesamt (Destatis): Fachserie 10 Reihe 2.8 — Rechtspflege, Arbeitsgerichte, 2003–2024
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Arbeitsgerichtsstatistik, diverse Jahrgänge
  • Bundesarbeitsgericht (BAG): Jahresberichte und Geschäftsstatistiken 2015–2024
  • Arbeitsgerichtsbarkeit Bayern: Jahresbericht 2023
  • Höland, A. / Kahl, W. / Zeibig, N. (2007): Kündigungspraxis und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, BMAS Forschungsbericht
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Analysen zum Kündigungsgeschehen

Hinweis: Die auf dieser Seite dargestellten Daten dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Einzelne Werte für 2023 und 2024 sind vorläufig. Letzte Aktualisierung: März 2025.