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Überstunden berechnen — Stundenlohn & Vergütung kostenlos

Berechnen Sie in Sekunden Ihren genauen Stundenlohn und die Ihnen zustehende Überstundenvergütung nach Kündigung. Entwickelt von Fachanwalt Fatih Bektas für Arbeitsrecht.

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Überstunden berechnen bedeutet, den Stundenlohn und die ausstehende Vergütung zu ermitteln. Der Anspruch ergibt sich aus §612 BGB (Vergütungspflicht für Arbeit). Die Formel lautet: Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33) × geleistete Überstunden.

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Überstundenrechner

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Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Hintergrund

Wie wird die Überstundenvergütung berechnet?

Grundlage jeder Berechnung ist der Bruttostundenlohn. Er ergibt sich aus dem Bruttomonatsgehalt dividiert durch die monatlich geschuldeten Arbeitsstunden. Der gesetzliche Faktor für die durchschnittliche Monatsstunden beträgt 4,33 Wochen × vertraglich vereinbarte Wochenstunden.

Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf Überstundenzuschläge — entweder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Regelung im Arbeitsvertrag. Typische Zuschläge liegen zwischen 10 % und 50 %. Ohne ausdrückliche Regelung besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschlag — wohl aber auf die Grundvergütung.

Wichtig: Überstundenvergütungsansprüche unterliegen Ausschlussfristen. Viele Arbeitsverträge enthalten Verfallklauseln von 3–6 Monaten nach Fälligkeit. Ohne rechtzeitige Geltendmachung können diese Ansprüche verloren gehen — auch wenn die Überstunden unstrittig geleistet wurden.

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Praxishinweis

Wann habe ich Anspruch auf Überstundenvergütung?

Werden Sie gekündigt, stellt sich die Frage: Was passiert mit angesammelten Überstunden? Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, Ihnen die Überstunden während der Kündigungsfrist als Freizeitausgleich zu gewähren. Ist das aufgrund der Restarbeitszeit nicht mehr möglich, entsteht ein Auszahlungsanspruch.

Bei einem Aufhebungsvertrag sollten offene Überstunden unbedingt in die Verhandlung einbezogen werden. In der Praxis werden Überstundenansprüche häufig in die Abfindungssumme eingerechnet — achten Sie darauf, dass dies im Aufhebungsvertrag klar geregelt ist, damit keine Ansprüche untergehen.

Wichtig: Ausschlussfristen laufen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter. Viele Arbeitsverträge enthalten Verfallklauseln von 3–6 Monaten. Wer seine Überstunden nicht rechtzeitig schriftlich geltend macht, riskiert den Verlust des gesamten Anspruchs.

Rechtlicher Hintergrund

Was ist eine Pauschalabgeltungsklausel — und wann ist sie unwirksam?

Die Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ findet sich in zahlreichen Arbeitsverträgen. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch wiederholt entschieden: Solche Pauschalabgeltungsklauseln sind nur wirksam, wenn der Umfang der abgegoltenen Überstunden klar bestimmt ist — zum Beispiel „bis zu 10 Überstunden pro Monat“.

Bei vorformulierten Arbeitsverträgen (AGB) unterliegen solche Klauseln der Inhaltskontrolle nach §§305 ff. BGB. Eine pauschale, unbegrenzte Abgeltung benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist in der Regel unwirksam. In diesem Fall besteht ein Vergütungsanspruch für jede einzelne Überstunde.

Unabhängig von der vertraglichen Regelung gilt: Unterschreitet die effektive Vergütung pro Stunde den gesetzlichen Mindestlohn, ist die Abgeltungsklausel insoweit unwirksam. Lassen Sie Ihre Vertragsklausel von einem Fachanwalt prüfen — oft ist deutlich mehr möglich, als der Arbeitsvertrag vermuten lässt.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Überstunden

Grundsätzlich ja — aber nur, wenn die Überstunden angeordnet oder geduldet wurden und keine Pauschalabgeltung vereinbart ist. Enthält Ihr Arbeitsvertrag einen Satz wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten", kann das wirksam sein — allerdings nur im Rahmen von AGB-Kontrolle und Mindestlohnrecht. Lassen Sie die Klausel prüfen.
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), läuft jedoch meist kürzer ab, weil Arbeitsverträge oder Tarifverträge Ausschlussfristen von 3–6 Monaten vorsehen. Wer diese Fristen verpasst, verliert seinen Anspruch — unabhängig davon, wie viele Überstunden tatsächlich geleistet wurden.
Stundennachweise, E-Mails, Arbeitszeiterfassungssysteme, Zeugenaussagen von Kollegen oder projektbezogene Dokumentation können als Nachweis dienen. Seit dem EuGH-Urteil „CCOO" (2019) und der Folgeentscheidung des BAG sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen — was Ihnen im Streitfall helfen kann.
Pauschalabgeltungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie transparent und angemessen sind. Das BAG hat solche Klauseln wiederholt für unwirksam erklärt, wenn unklar ist, wie viele Überstunden damit abgegolten sein sollen. Lassen Sie die Klausel von einem Fachanwalt prüfen — oft ist mehr möglich als der Arbeitsvertrag vermuten lässt.
Ja. Überstunden müssen mindestens zum gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden (aktuell 12,82 €/Std. ab 2025). Auch wenn eine Abgeltungsklausel vereinbart ist: Unterschreitet die effektive Vergütung pro Stunde den Mindestlohn, ist die Klausel insoweit unwirksam.

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