Urlaub Teilzeit berechnen — Ihr Urlaubsanspruch auf einen Blick
Teilzeitbeschäftigte haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte — anteilig umgerechnet auf ihre tatsächlichen Arbeitstage (Pro-rata-temporis-Prinzip, §3 BUrlG). Die Formel lautet: Vollzeiturlaubsanspruch ÷ Arbeitstage Vollzeit × Ihre Arbeitstage in Teilzeit. Bei 20 Tagen Vollzeiturlaubsanspruch (5-Tage-Betrieb) und 3 Tagen Teilzeit ergibt das 12 Urlaubstage.
Urlaubsanspruch nicht gewährt oder falsch berechnet? Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos.
Jetzt kostenlos prüfen →Urlaubsrechner Teilzeit
Bitte geben Sie an, wie viel Urlaubsanspruch auf Vollzeitbasis im Unternehmen besteht. Mit dem Schieberegler können Sie die Tage verändern.
Hat Ihr Unternehmen eine 5 oder eine 6-Tage-Woche?
Hier tragen Sie ein, wie viele Tage pro Woche Sie arbeiten müssen.
Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ergebnis berechnet — nächster Schritt?
Wird Ihr Urlaubsanspruch in Teilzeit nicht korrekt berechnet oder verweigert? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Anspruch kostenlos prüfen →Wie wird Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Grundlage der Berechnung ist das sogenannte Pro-rata-temporis-Prinzip. Es besagt, dass der Urlaubsanspruch eines Teilzeitbeschäftigten im selben Verhältnis steht wie seine Arbeitszeit zur Vollzeit. Rechtlich verankert ist dies in §3 BUrlG in Verbindung mit §4 TzBfG, der eine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten ausdrücklich verbietet.
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Urlaubsanspruch Teilzeit = Vollzeiturlaubsanspruch ÷ Arbeitstage Vollzeit × Ihre Arbeitstage in Teilzeit. Beispiel: 30 Tage Vollzeiturlaubsanspruch, 5-Tage-Betrieb, Sie arbeiten 3 Tage → 30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage.
Vollzeiturlaubsanspruch
Arbeitstage Vollzeit/Woche
× Ihre Arbeitstage/Woche
Urlaubsanspruch Teilzeit — Tabelle für alle Konstellationen
Betrieb mit 5-Tage-Woche
| Arbeitstage/Woche | 20 Tage | 25 Tage | 30 Tage |
|---|---|---|---|
| 1 Tag/Woche | 4 Tage | 5 Tage | 6 Tage |
| 2 Tage/Woche | 8 Tage | 10 Tage | 12 Tage |
| 3 Tage/Woche | 12 Tage | 15 Tage | 18 Tage |
| 4 Tage/Woche | 16 Tage | 20 Tage | 24 Tage |
| 5 Tage/Woche | 20 Tage | 25 Tage | 30 Tage |
Betrieb mit 6-Tage-Woche
| Arbeitstage/Woche | 24 Tage | 28 Tage | 30 Tage |
|---|---|---|---|
| 1 Tag/Woche | 4 Tage | 5 Tage | 5 Tage |
| 2 Tage/Woche | 8 Tage | 9 Tage | 10 Tage |
| 3 Tage/Woche | 12 Tage | 14 Tage | 15 Tage |
| 4 Tage/Woche | 16 Tage | 19 Tage | 20 Tage |
| 5 Tage/Woche | 20 Tage | 23 Tage | 25 Tage |
| 6 Tage/Woche | 24 Tage | 28 Tage | 30 Tage |
Alle Werte gerundet. Bruchteile von Urlaubstagen werden nach §5 Abs. 2 BUrlG auf volle Tage aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben.
Was gilt bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit?
Wechselt ein Arbeitnehmer im laufenden Urlaubsjahr von Vollzeit auf Teilzeit, wird das Jahr anteilig aufgeteilt. Für die Vollzeitmonate gilt der Vollzeiturlaubsanspruch, für die Teilzeitmonate der entsprechend umgerechnete Teilzeitanspruch. Bereits genommener Urlaub wird angerechnet. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.02.2015 (9 AZR 53/14) klargestellt, dass ein übertragener Vollzeiturlaubsanspruch auch nach dem Wechsel in Teilzeit in voller Höhe erhalten bleibt. Prüfen Sie auch Ihre Kündigungsfrist, falls ein Wechsel im Zusammenhang mit einer Kündigung steht.
Urlaub bei Teilzeit — Das müssen Sie wissen
§4 TzBfG verbietet ausdrücklich die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitkräften. Dies bedeutet: Pro Arbeitstag steht jedem Arbeitnehmer der gleiche Urlaubsanspruch zu — unabhängig davon, ob er 5 oder 3 Tage pro Woche arbeitet. Wer als Teilzeitkraft weniger Urlaub pro Arbeitstag erhält als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter, kann auf Gleichbehandlung bestehen.
Auch geringfügig Beschäftigte (Minijob) haben Anspruch auf bezahlten Urlaub — anteilig nach ihren tatsächlichen Arbeitstagen. Wer nur einen Tag pro Woche arbeitet, erhält bei einem 5-Tage-Betrieb mit 20 Tagen Vollzeiturlaubsanspruch immerhin 4 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Viele Minijobber wissen nicht von diesem Anspruch — und verlieren ihn durch Nichtinanspruchnahme.
Erkrankt ein Teilzeitbeschäftigter während des Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§9 BUrlG) — genau wie bei Vollzeitbeschäftigten. Der Urlaub gilt als nicht genommen und kann nachgeholt werden. Wurde Ihr Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt? Berechnen Sie Ihre Urlaubsabgeltung. Prüfen Sie außerdem, ob Ihnen Überstundenvergütung zusteht.
Urlaubsanspruch nicht gewährt?
Verweigert Ihr Arbeitgeber Ihren Teilzeiturlaubsanspruch oder berechnet ihn falsch? Fachanwalt Fatih Bektas prüft Ihre Ansprüche — kostenlos und innerhalb von 24 Stunden.
Jetzt kostenlos anfragen →- §3 BUrlG — Dauer des Urlaubs →
- §4 TzBfG — Verbot der Diskriminierung →
- §9 BUrlG — Erkrankung während des Urlaubs →
- BAG 9 AZR 53/14 (10.02.2015) — Urlaubsanspruch bei Teilzeitwechsel →
Alle Inhalte wurden von Fachanwalt Fatih Bektas (Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011) erstellt und geprüft. Stand: März 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch in Teilzeit
Ergebnis berechnet — weitere Ansprüche prüfen?
Neben dem Urlaubsanspruch können nach einer Kündigung oder bei Problemen im Arbeitsverhältnis weitere Rechte bestehen: Abfindung, Überstunden, Abgeltung. Wir prüfen alles kostenlos.
Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt →