Bundesarbeitsgericht · 2. Senat
Az. 2 AZR 17/23Urteil vom 24. August 2023

Fristlose Kündigung wegen Beleidigungen in WhatsApp-Chatgruppe

Verhaltensbedingte Kündigung

Wer sich in einer privaten WhatsApp-Gruppe in stark beleidigender, rassistischer oder sexistischer Weise über Vorgesetzte und Kollegen äußert, kann sich nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen. Eine fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein.

Originalentscheidung: Bundesarbeitsgericht
Entscheidung aufrufen →

Diese Zusammenfassung basiert auf der Originalentscheidung des Bundesarbeitsgericht. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist stets der Originaltext.

Sachverhalt

Der Kläger war seit über 20 Jahren bei der Beklagten (TUIfly GmbH) beschäftigt und gehörte seit 2014 einer WhatsApp-Gruppe mit fünf weiteren aktiven und ehemaligen Mitarbeitern an. Im November 2020 wurde ein weiteres ehemaliges Gruppenmitglied aufgenommen. Alle Mitglieder waren langjährig befreundet, zwei sogar miteinander verwandt. Neben privaten Themen äußerte sich der Kläger in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und Arbeitskollegen. Nachdem ein Gruppenmitglied den Chatverlauf einem Unbeteiligten zeigte, gelangte dieser zum Personalleiter. Der Arbeitgeber kündigte das — aufgrund tariflicher Bestimmungen ordentlich unkündbare — Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos.

Entscheidung des Gerichts

Das BAG hob das Berufungsurteil des LAG Niedersachsen auf und verwies die Sache zurück. Das BAG stellte klar, dass die Äußerungen in der Chatgruppe grundsätzlich geeignet sind, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Grobe Beleidigungen über Betriebsangehörige stellen eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung besteht bei beleidigenden und menschenverachtenden Nachrichten nicht automatisch — der Arbeitnehmer muss besonders darlegen, warum er davon ausgehen durfte, dass die Inhalte vertraulich bleiben.

Begründung

Das BAG legt für private Kommunikation in Chatgruppen einen strengeren Maßstab an als bisher. Entscheidend für eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung ist die Zusammensetzung und Größe des Adressatenkreises sowie der Inhalt der Nachrichten. Sind beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Betriebsangehörige der Inhalt, reicht allein die langjährige Freundschaft oder Verwandtschaft der Mitglieder für eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung nicht aus. Der Arbeitnehmer muss besonders darlegen, warum er angesichts der Größe der Chatgruppe, ihrer geänderten Zusammensetzung und der schnellen Weiterleitbarkeit von Nachrichten eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung haben durfte.

Leitsatz

Stark beleidigende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in einer privaten WhatsApp-Chatgruppe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Bei beleidigenden und menschenverachtenden Nachrichten über Betriebsangehörige bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten konnte, deren Inhalt werde vertraulich behandelt.

Einschätzung vom Fachanwalt

Wegweisendes Urteil zur digitalen Kommunikation am Arbeitsplatz. Das BAG verschärft den Maßstab für Vertraulichkeitserwartungen in Chatgruppen erheblich.

Für Arbeitnehmer

Äußerungen in Chatgruppen mit Arbeitskollegen sind kein rechtsfreier Raum — auch wenn die Gruppe „privat" ist. Bei beleidigenden Inhalten droht eine fristlose Kündigung.

Für Arbeitgeber

Erleichterte Kündigung bei Hate Speech in Chatgruppen. Sobald der Inhalt bekannt wird, stehen die Chancen auf Wirksamkeit einer Kündigung gut.

Praxishinweis

Entscheidend ist der Inhalt der Nachrichten und die Größe der Gruppe. Je größer die Gruppe und je gravierender die Äußerungen, desto geringer die Vertraulichkeitserwartung.

Bedeutung für Sie

Äußerungen in Chatgruppen mit Arbeitskollegen sind kein rechtsfreier Raum. Auch „private" Gruppen schützen nicht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn beleidigende Inhalte über Betriebsangehörige ausgetauscht werden.

KündigungWhatsAppChatgruppeBeleidigungVertraulichkeitaußerordentliche Kündigung
Jetzt handeln

Gilt dieses Urteil für Ihre Situation?

Fachanwalt Fatih Bektas prüft Ihren Fall anhand der aktuellen Rechtsprechung — kostenlos und innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlos prüfen lassen →