Kündigung · Ihre Situation

Kündigung in der Ausbildung — was gilt?

Eine Kündigung während der Ausbildung ist besonders belastend, da sie nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch die berufliche Zukunft bedroht. Auszubildende genießen jedoch besonderen Kündigungsschutz nach §22 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich ausgeschlossen, außerordentliche Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich. Auch hier gilt die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG, weshalb schnelles Handeln erforderlich ist.

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Besonderer Kündigungsschutz

Ihr Schutz nach §22 BBiG

§22 BBiG gewährt Auszubildenden einen außergewöhnlich starken Kündigungsschutz. Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis nur noch außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund nach §626 BGB vorliegt. Eine ordentliche Kündigung ist dem Arbeitgeber vollständig verwehrt. Für eine wirksame außerordentliche Kündigung muss ein so schwerwiegender Pflichtverstoß vorliegen, dass die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar ist. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Kündigung durch den Auszubildenden selbst erforderlich. Der Kündigungsgrund muss außerdem unverzüglich nach Kenntniserlangung geltend gemacht werden, andernfalls verwirkt der Arbeitgeber sein Kündigungsrecht nach §626 Abs. 2 BGB.

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Sammeln Sie sofort alle Unterlagen zum Ausbildungsvertrag, zu Ihren Leistungen und zum Kündigungsgrund. Dokumentieren Sie alle Gespräche mit Ausbildern und führen Sie ein Berichtsheft, falls noch nicht geschehen. Suchen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, da bei Auszubildenden oft besondere Schutzvorschriften greifen, die Laien nicht erkennen.

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Häufige Fragen

Fragen zu Ihrer Situation

Auszubildende haben nach §22 BBiG besonderen Kündigungsschutz - nach der Probezeit sind ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber komplett ausgeschlossen. Nur außerordentliche Kündigungen sind bei wichtigem Grund nach §626 BGB möglich, wobei die Hürden sehr hoch liegen. Der Arbeitgeber muss schwerwiegende Pflichtverletzungen nachweisen und darf das Vertrauensverhältnis nicht durch eigenes Verhalten zerstört haben. Zusätzlich greifen oft die allgemeinen Schutzvorschriften wie Mutterschutz oder Schwerbehindertenrecht.
Die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG gilt auch für Auszubildende ab Zugang der Kündigung. Bei außerordentlichen Kündigungen muss der Arbeitgeber diese unverzüglich nach Kenntniserlangung aussprechen (§626 Abs. 2 BGB). Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, verwirkt er sein Kündigungsrecht auch bei schwerwiegenden Gründen.
Auszubildende haben meist bessere Chancen auf Weiterbeschäftigung als auf Abfindungen, da der Kündigungsschutz sehr stark ist. Falls dennoch eine einvernehmliche Lösung gewählt wird, sind Abfindungen von 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsausbildungsvergütungen pro Jahr der Ausbildungszeit üblich. Bei rechtswidrigen Kündigungen können zusätzlich Schadensersatzansprüche entstehen, etwa für entgangene Ausbildungsvergütung oder Mehrkosten einer Ersatzausbildung. Der Verlust des Ausbildungsplatzes wird oft höher bewertet als normale Arbeitsplatzverluste.
Lassen Sie die Kündigung sofort arbeitsrechtlich prüfen und reichen Sie binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage ein. Parallel sollten Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer über alternative Ausbildungsplätze informieren. Dokumentieren Sie alle ausbildungsrelevanten Vorgänge und sammeln Sie Nachweise für ordnungsgemäße Ausbildung. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Eltern einbezogen werden, da sie als gesetzliche Vertreter auftreten.
Im Arbeitsgerichtsprozess entstehen in erster Instanz nach §12a ArbGG keine Anwaltskosten für die Gegenseite, auch bei Prozessverlust. Gerichtskosten fallen nur bei bestimmten Verfahrensarten an, meist trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten nach Ablauf der Wartezeit, oft lohnt sich aber auch eine Finanzierung wegen der guten Erfolgsaussichten bei Auszubildenden.

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