Kündigung in der Ausbildung — was gilt?
Eine Kündigung während der Ausbildung ist besonders belastend, da sie nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch die berufliche Zukunft bedroht. Auszubildende genießen jedoch besonderen Kündigungsschutz nach §22 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich ausgeschlossen, außerordentliche Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich. Auch hier gilt die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG, weshalb schnelles Handeln erforderlich ist.
Nur 3 Wochen Frist! Ab Zugang der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen.
Frist verpasst = Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.
Wie hoch könnte Ihre Abfindung sein?
Unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Abfindung hängt von vielen Faktoren ab.
Kündigung prüfen lassen
Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung zu Ihren Chancen.
Kündigung jetzt kostenlos prüfen →★★★★★ 68 Bewertungen · Über 2.000 erfolgreiche Verfahren · Bundesweit
Ihr Schutz nach §22 BBiG
§22 BBiG gewährt Auszubildenden einen außergewöhnlich starken Kündigungsschutz. Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis nur noch außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund nach §626 BGB vorliegt. Eine ordentliche Kündigung ist dem Arbeitgeber vollständig verwehrt. Für eine wirksame außerordentliche Kündigung muss ein so schwerwiegender Pflichtverstoß vorliegen, dass die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar ist. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zur Kündigung durch den Auszubildenden selbst erforderlich. Der Kündigungsgrund muss außerdem unverzüglich nach Kenntniserlangung geltend gemacht werden, andernfalls verwirkt der Arbeitgeber sein Kündigungsrecht nach §626 Abs. 2 BGB.
Sammeln Sie sofort alle Unterlagen zum Ausbildungsvertrag, zu Ihren Leistungen und zum Kündigungsgrund. Dokumentieren Sie alle Gespräche mit Ausbildern und führen Sie ein Berichtsheft, falls noch nicht geschehen. Suchen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, da bei Auszubildenden oft besondere Schutzvorschriften greifen, die Laien nicht erkennen.
In 3 einfachen Schritten Ihre Rechte sichern!
Sofort-Check
Schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung.
Termin vereinbaren
In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihre Optionen: Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Aufhebungsvertrag. Sie entscheiden.
Kanzlei beauftragen
Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz, reichen fristgerecht Klage ein und verhandeln Ihre Abfindung. Sie lehnen sich zurück.
Nur 3 Wochen Frist — jetzt handeln.
Kündigung anwaltlich prüfen lassen, bevor die Frist abläuft.
Warum Sie unsere Kanzlei beauftragen sollten!
Wir sind auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisiert — mit über 20 Jahren Erfahrung und mehr als 2.000 erfolgreichen Verfahren.
Nachweisliche Erfolgsbilanz
Über 2.000 erfolgreiche Verfahren, 5,0 Sterne auf anwalt.de. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil bei der Abfindungsverhandlung.
Einfach & Transparent
Klare Kommunikation, keine versteckten Kosten. Sie wissen jederzeit, was passiert und was es kostet. Ersteinschätzung immer kostenlos.
Einfacher Prozess: Sofort-Check
Formular ausfüllen, Kündigung hochladen, Ersteinschätzung in 24 Stunden erhalten. Alles digital, schnell und unkompliziert.
Fragen zu Ihrer Situation
Wie hoch ist Ihre Abfindung?
Erfahren Sie, wie die Abfindung berechnet wird und was realistisch möglich ist.
Jetzt kostenlose Erstberatung sichern
★★★★★ · 5,0 · 68 Bewertungen auf anwalt.de