Kündigung · Ihre Situation

Kündigung als Führungskraft — besondere Regeln

Als Führungskraft stehen Sie bei einer Kündigung vor besonderen Herausforderungen - sowohl rechtlich als auch persönlich. Ihre Position im Unternehmen bringt spezielle Kündigungshürden mit sich, die nach §14 KSchG und anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu bewerten sind. Gleichzeitig gelten auch für Sie die allgemeinen Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes. Wichtig ist, dass Sie binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben (§4 KSchG), um Ihre Rechte zu wahren.

Nur 3 Wochen Frist! Ab Zugang der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen.

Frist verpasst = Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.

Abfindungsrechner

Wie hoch könnte Ihre Abfindung sein?

Unterer Erfahrungswert (0,5×)
8.750 €
Oberer Erfahrungswert (1,5×)
26.250 €

Unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Abfindung hängt von vielen Faktoren ab.

Kündigung prüfen lassen

Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung zu Ihren Chancen.

Kündigung jetzt kostenlos prüfen →

★★★★★ 68 Bewertungen · Über 2.000 erfolgreiche Verfahren · Bundesweit

Besonderer Kündigungsschutz

Ihr Schutz nach §14 KSchG

Führungskräfte genießen grundsätzlich den gleichen Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer, jedoch gelten für sie nach §14 KSchG besondere Regelungen bei leitenden Angestellten. Als leitender Angestellter im Sinne des §14 KSchG sind Sie einzustufen, wenn Sie zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind oder Generalvollmacht besitzen. In diesem Fall ist das vereinfachte Verfahren vor dem Arbeitsgericht möglich, bei dem der Richter zunächst einen Gütetermin anberaumt. Sind Sie jedoch 'nur' Führungskraft ohne die Voraussetzungen des §14 KSchG zu erfüllen, greifen die normalen Kündigungsschutzbestimmungen der §§1ff KSchG vollumfänglich. Der Arbeitgeber muss dann soziale, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Eine behördliche Genehmigung ist bei Führungskräften in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, Sie sind schwerbehindert oder befinden sich in Elternzeit.

Praxistipp

Dokumentieren Sie sofort alle Umstände Ihrer Kündigung: Wurde eine Sozialauswahl durchgeführt? Gab es Gespräche über Alternativen? Sammeln Sie Belege für Ihre Leistungen und bewahren Sie alle E-Mails auf. Als Führungskraft haben Sie oft Einblicke in Unternehmensentscheidungen - notieren Sie sich, was Sie über die wahren Kündigungsgründe wissen.

Wie ist der Ablauf?

In 3 einfachen Schritten Ihre Rechte sichern!

1

Sofort-Check

Schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung.

2

Termin vereinbaren

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihre Optionen: Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Aufhebungsvertrag. Sie entscheiden.

3

Kanzlei beauftragen

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz, reichen fristgerecht Klage ein und verhandeln Ihre Abfindung. Sie lehnen sich zurück.

Nur 3 Wochen Frist — jetzt handeln.

Kündigung anwaltlich prüfen lassen, bevor die Frist abläuft.

Jetzt kontaktieren →

Warum Sie unsere Kanzlei beauftragen sollten!

Wir sind auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisiert — mit über 20 Jahren Erfahrung und mehr als 2.000 erfolgreichen Verfahren.

Nachweisliche Erfolgsbilanz

Über 2.000 erfolgreiche Verfahren, 5,0 Sterne auf anwalt.de. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil bei der Abfindungsverhandlung.

Einfach & Transparent

Klare Kommunikation, keine versteckten Kosten. Sie wissen jederzeit, was passiert und was es kostet. Ersteinschätzung immer kostenlos.

Einfacher Prozess: Sofort-Check

Formular ausfüllen, Kündigung hochladen, Ersteinschätzung in 24 Stunden erhalten. Alles digital, schnell und unkompliziert.

2.000+
Beratungen
2.000+
Verfahren
20+
Jahre Erfahrung
5,0 ★
Bewertung
Häufige Fragen

Fragen zu Ihrer Situation

Als Führungskraft haben Sie grundsätzlich denselben Kündigungsschutz wie andere Arbeitnehmer nach §§1ff KSchG. Nur wenn Sie leitender Angestellter nach §14 KSchG sind, gelten vereinfachte Verfahrensregeln, aber nicht weniger Schutz. Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen auch Sie in die Sozialauswahl einbezogen werden, sofern vergleichbare Arbeitsplätze existieren. Ihr Führungsstatus allein rechtfertigt keine Kündigung.
Die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG gilt auch für Führungskräfte ab Zugang der Kündigung. Bei leitenden Angestellten nach §14 KSchG kann das Gericht ein vereinfachtes Verfahren durchführen. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob vertragliche Kündigungsfristen eingehalten wurden - diese sind bei Führungskräften oft länger als die gesetzlichen Mindestfristen.
Führungskräfte erhalten oft höhere Abfindungen, da ihre Gehälter meist überdurchschnittlich sind. Üblich sind 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, bei guten Erfolgsaussichten auch mehr. Bei langjährigen Führungskräften mit hohen Gehältern sind auch 1,5 Monatsgehälter pro Jahr möglich. Ihre Position und Schwierigkeit der Stellensuche wirken sich positiv auf die Abfindungshöhe aus.
Reichen Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage ein und beauftragen Sie einen spezialisierten Fachanwalt. Sammeln Sie alle Unterlagen zu Ihrer Führungsposition und dokumentieren Sie die Kündigungsumstände. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf besondere Vereinbarungen und längere Kündigungsfristen. Bereiten Sie sich auf Vergleichsverhandlungen vor, da diese oft erfolgreicher sind als langwierige Prozesse.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, der bei Führungskräften wegen höherer Gehälter meist über 10.000 Euro liegt. Nach §12a ArbGG tragen Sie bei Vergleichen oder Klagerücknahme nur Ihre eigenen Anwaltskosten, nicht die des Arbeitgebers. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt meist alle Kosten - prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz sofort nach Erhalt der Kündigung.

Wie hoch ist Ihre Abfindung?

Erfahren Sie, wie die Abfindung berechnet wird und was realistisch möglich ist.

Zum Ratgeber Abfindung →

Jetzt kostenlose Erstberatung sichern

★★★★★ · 5,0 · 68 Bewertungen auf anwalt.de

Kostenlose ErstberatungÜber 2.000 erfolgreiche VerfahrenRückruf innerhalb 24h
Kündigung kostenlos prüfen lassen →
Kündigung prüfen lassenKostenlos · Antwort in 24h
Jetzt prüfen →