Kündigung 5 Jahre vor der Rente — Ihre Rechte
Eine Kündigung kurz vor der Rente ist besonders belastend und rechtlich heikel. Arbeitnehmer über 55 Jahre genießen nach §1 KSchG besonderen Kündigungsschutz, da eine berufliche Neuorientierung in diesem Alter oft schwer möglich ist. Der Arbeitgeber muss besonders schwerwiegende Gründe für eine Kündigung nachweisen. Sie haben nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage nach §4 KSchG.
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Ihr Schutz nach §1 KSchG
Arbeitnehmer ab 55 Jahren haben erhöhten Kündigungsschutz nach §1 KSchG, da das Arbeitsmarktrisiko steigt. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine andere zumutbare Beschäftigung möglich ist und die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. Verhaltensbedingte Kündigungen erfordern eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und meist mehrere Abmahnungen nach §626 BGB. Bei Schwerbehinderung ist zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamts nach §168 SGB IX erforderlich. Die Gerichte prüfen bei älteren Arbeitnehmern besonders streng, ob mildere Mittel wie Versetzung oder Abmahnung möglich gewesen wären. Eine ordentliche Kündigung muss die gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen nach §622 BGB einhalten.
Dokumentieren Sie sofort alle Umstände der Kündigung und sammeln Sie Belege für eine möglicherweise fehlerhafte Sozialauswahl - welche jüngeren Kollegen wurden nicht gekündigt? Lassen Sie sich umgehend arbeitsrechtlich beraten, da die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Alter oft sehr gut sind. Prüfen Sie auch Ansprüche auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit.
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