Kündigung · Ihre Situation

Kündigung in der Probezeit — was gilt?

Eine Kündigung in der Probezeit kann einen völlig unvorbereitet treffen und wirft viele rechtliche Fragen auf. Während der Probezeit gelten nach §622 Abs. 3 BGB besondere Kündigungsregeln mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Kündigung automatisch rechtmäßig ist – auch in der Probezeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG, die unbedingt eingehalten werden muss.

Nur 3 Wochen Frist! Ab Zugang der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen.

Frist verpasst = Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.

Abfindungsrechner

Wie hoch könnte Ihre Abfindung sein?

Unterer Erfahrungswert (0,5×)
8.750 €
Oberer Erfahrungswert (1,5×)
26.250 €

Unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Abfindung hängt von vielen Faktoren ab.

Kündigung prüfen lassen

Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung zu Ihren Chancen.

Kündigung jetzt kostenlos prüfen →

★★★★★ 68 Bewertungen · Über 2.000 erfolgreiche Verfahren · Bundesweit

Besonderer Kündigungsschutz

Ihr Schutz nach §622 BGB

In der Probezeit nach §622 Abs. 3 BGB kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, ohne dass die längeren Kündigungsfristen des §622 Abs. 1 und 2 BGB gelten. Dennoch muss die Kündigung formell korrekt erfolgen – sie muss schriftlich sein (§623 BGB) und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet werden. Besondere Schutzvorschriften wie das Mutterschutzgesetz oder der Schwerbehindertenausweis gelten auch während der Probezeit uneingeschränkt. Eine Kündigung aus diskriminierenden Gründen nach dem AGG bleibt auch in der Probezeit rechtswidrig. Zudem darf die Kündigung nicht sittenwidrig oder rechtsmissbräuchlich sein. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze kann auch eine Probezeitkündigung erfolgreich angefochten werden.

Praxistipp

Sammeln Sie sofort alle Unterlagen zur Kündigung und dokumentieren Sie die Umstände – insbesondere wenn Sie vermuten, dass die Kündigung diskriminierend oder aus anderen unzulässigen Gründen erfolgte. Prüfen Sie, ob besondere Schutzvorschriften auf Sie zutreffen (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit). Lassen Sie die Kündigung umgehend anwaltlich prüfen, da auch Probezeitkündigungen anfechtbar sein können.

Wie ist der Ablauf?

In 3 einfachen Schritten Ihre Rechte sichern!

1

Sofort-Check

Schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung.

2

Termin vereinbaren

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihre Optionen: Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Aufhebungsvertrag. Sie entscheiden.

3

Kanzlei beauftragen

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz, reichen fristgerecht Klage ein und verhandeln Ihre Abfindung. Sie lehnen sich zurück.

Nur 3 Wochen Frist — jetzt handeln.

Kündigung anwaltlich prüfen lassen, bevor die Frist abläuft.

Jetzt kontaktieren →

Warum Sie unsere Kanzlei beauftragen sollten!

Wir sind auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisiert — mit über 20 Jahren Erfahrung und mehr als 2.000 erfolgreichen Verfahren.

Nachweisliche Erfolgsbilanz

Über 2.000 erfolgreiche Verfahren, 5,0 Sterne auf anwalt.de. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil bei der Abfindungsverhandlung.

Einfach & Transparent

Klare Kommunikation, keine versteckten Kosten. Sie wissen jederzeit, was passiert und was es kostet. Ersteinschätzung immer kostenlos.

Einfacher Prozess: Sofort-Check

Formular ausfüllen, Kündigung hochladen, Ersteinschätzung in 24 Stunden erhalten. Alles digital, schnell und unkompliziert.

2.000+
Beratungen
2.000+
Verfahren
20+
Jahre Erfahrung
5,0 ★
Bewertung
Häufige Fragen

Fragen zu Ihrer Situation

Auch in der Probezeit gelten wichtige Schutzvorschriften: Das Mutterschutzgesetz (§9 MuSchG), der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (§168 SGB IX) und das Diskriminierungsverbot nach dem AGG bleiben vollständig wirksam. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§623 BGB) und darf nicht sittenwidrig oder rechtsmissbräuchlich sein. Verstöße gegen diese Grundsätze können auch Probezeitkündigungen unwirksam machen.
Die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG gilt auch für Probezeitkündigungen und beginnt mit Zugang der Kündigung. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da sonst die Kündigung als wirksam gilt. Bei besonderen Schutzvorschriften wie dem Mutterschutzgesetz können abweichende Regelungen gelten.
Bei unwirksamen Probezeitkündigungen sind Abfindungen zwischen 0,25 und 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsmonat realistisch, mindestens jedoch 2.000-5.000 Euro. Die Höhe hängt von der Schwere des Rechtsverstoßes ab – bei Diskriminierung oder Verstößen gegen Mutterschutz können auch höhere Beträge durchsetzbar sein. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und die Erfolgsaussichten der Klage.
Lassen Sie die Kündigung sofort anwaltlich prüfen und beachten Sie die 3-Wochen-Frist strikt. Dokumentieren Sie alle relevanten Umstände der Kündigung und sammeln Sie Beweise für mögliche Rechtsverstöße. Bei unwirksamen Kündigungen sollten Sie Kündigungsschutzklage erheben und parallel Vergleichsverhandlungen führen. Arbeiten Sie während des Verfahrens nach Möglichkeit weiter, um Ihren Anspruch zu wahren.
Eine Kündigungsschutzklage kostet bei einem Streitwert von 3.000 Euro etwa 600-800 Euro Anwalts- und Gerichtskosten nach §12a ArbGG. Im ersten Rechtszug trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel alle Kosten, wenn der Versicherungsfall nicht in der Wartezeit liegt.

Wie hoch ist Ihre Abfindung?

Erfahren Sie, wie die Abfindung berechnet wird und was realistisch möglich ist.

Zum Ratgeber Abfindung →

Jetzt kostenlose Erstberatung sichern

★★★★★ · 5,0 · 68 Bewertungen auf anwalt.de

Kostenlose ErstberatungÜber 2.000 erfolgreiche VerfahrenRückruf innerhalb 24h
Kündigung kostenlos prüfen lassen →
Kündigung prüfen lassenKostenlos · Antwort in 24h
Jetzt prüfen →