Kündigung · Ihre Situation

Kündigung in Teilzeit — was tun?

Eine Kündigung während der Teilzeitarbeit trifft Sie völlig unerwartet und wirft viele Fragen auf. Viele Teilzeitkräfte glauben fälschlicherweise, sie hätten weniger Rechte als Vollzeitbeschäftigte. Das Gegenteil ist der Fall: Sie genießen den gleichen Kündigungsschutz nach §1 KSchG, sofern Sie in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern länger als 6 Monate beschäftigt sind. Wichtig ist die Einhaltung der 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG - danach ist eine Anfechtung der Kündigung nicht mehr möglich.

Nur 3 Wochen Frist! Ab Zugang der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen.

Frist verpasst = Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.

Abfindungsrechner

Wie hoch könnte Ihre Abfindung sein?

Unterer Erfahrungswert (0,5×)
8.750 €
Oberer Erfahrungswert (1,5×)
26.250 €

Unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Abfindung hängt von vielen Faktoren ab.

Kündigung prüfen lassen

Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung zu Ihren Chancen.

Kündigung jetzt kostenlos prüfen →

★★★★★ 68 Bewertungen · Über 2.000 erfolgreiche Verfahren · Bundesweit

Besonderer Kündigungsschutz

Ihr Schutz nach §1 KSchG

Als Teilzeitkraft stehen Sie unter dem vollen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes nach §1 KSchG, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr Arbeitgeber muss für eine wirksame Kündigung einen der drei gesetzlichen Kündigungsgründe nachweisen: personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe. Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Sie in die Sozialauswahl nach §1 Abs. 3 KSchG einbezogen werden, wobei Ihre Teilzeitarbeit Sie nicht benachteiligen darf. Besonders geschützt sind Sie zusätzlich während Schwangerschaft (§9 MuSchG), Elternzeit (§18 BEEG) oder bei einer Schwerbehinderung (§168 SGB IX). Falls Sie unter besonderen Kündigungsschutz fallen, ist eine behördliche Zustimmung erforderlich. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet ausdrücklich die Benachteiligung von Teilzeitkräften gegenüber Vollzeitbeschäftigten.

Praxistipp

Lassen Sie sich nicht von der Personalleitung einreden, dass Teilzeitkräfte bei Kündigungen automatisch zuerst dran sind - das ist rechtlich falsch. Sammeln Sie sofort alle Unterlagen zu Ihrer Tätigkeit und dokumentieren Sie, welche Ihrer Aufgaben möglicherweise auf andere Kollegen übertragen werden. Kontaktieren Sie innerhalb der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung einen Fachanwalt, da die 3-Wochen-Frist absolut ist.

Wie ist der Ablauf?

In 3 einfachen Schritten Ihre Rechte sichern!

1

Sofort-Check

Schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung.

2

Termin vereinbaren

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihre Optionen: Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Aufhebungsvertrag. Sie entscheiden.

3

Kanzlei beauftragen

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz, reichen fristgerecht Klage ein und verhandeln Ihre Abfindung. Sie lehnen sich zurück.

Nur 3 Wochen Frist — jetzt handeln.

Kündigung anwaltlich prüfen lassen, bevor die Frist abläuft.

Jetzt kontaktieren →

Warum Sie unsere Kanzlei beauftragen sollten!

Wir sind auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisiert — mit über 20 Jahren Erfahrung und mehr als 2.000 erfolgreichen Verfahren.

Nachweisliche Erfolgsbilanz

Über 2.000 erfolgreiche Verfahren, 5,0 Sterne auf anwalt.de. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil bei der Abfindungsverhandlung.

Einfach & Transparent

Klare Kommunikation, keine versteckten Kosten. Sie wissen jederzeit, was passiert und was es kostet. Ersteinschätzung immer kostenlos.

Einfacher Prozess: Sofort-Check

Formular ausfüllen, Kündigung hochladen, Ersteinschätzung in 24 Stunden erhalten. Alles digital, schnell und unkompliziert.

2.000+
Beratungen
2.000+
Verfahren
20+
Jahre Erfahrung
5,0 ★
Bewertung
Häufige Fragen

Fragen zu Ihrer Situation

Teilzeitkräfte genießen den identischen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte nach §1 KSchG. Voraussetzung ist eine Betriebsgröße von mehr als 10 Arbeitnehmern und eine Beschäftigungsdauer von über 6 Monaten. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet ausdrücklich jede Benachteiligung aufgrund der reduzierten Arbeitszeit. Bei betriebsbedingten Kündigungen darf Ihre Teilzeittätigkeit nicht als Nachteil in der Sozialauswahl gewertet werden.
Die wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG - diese beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Zusätzlich müssen Sie sich nach §38 SGB III unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Abfindungen für Teilzeitkräfte werden nach demselben Maßstab berechnet wie für Vollzeitbeschäftigte: typischerweise 0,5 bis 1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei einer 10-jährigen Teilzeittätigkeit mit 1.500 Euro Monatsgehalt wären das etwa 7.500 bis 15.000 Euro. Die Höhe hängt von der Stärke Ihrer Rechtsposition, Ihrem Alter, der Betriebszugehörigkeit und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab. Teilzeitkräfte erhalten nicht automatisch weniger Abfindung - entscheidend ist das aktuelle Gehalt, nicht die Arbeitszeit.
Reagieren Sie sofort: Lassen Sie die Kündigung binnen einer Woche von einem Fachanwalt prüfen, da die 3-Wochen-Frist absolut ist. Melden Sie sich gleichzeitig arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und Zeugnisse. Der Anwalt wird dann entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist oder außergerichtliche Verhandlungen bessere Erfolgsaussichten haben.
Bei einer Kündigungsschutzklage tragen im ersten Rechtszug beide Parteien ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§12a ArbGG). Gerichtskosten fallen nur bei einem Urteil an, nicht bei einem Vergleich. Prüfen Sie unbedingt Ihre Rechtsschutzversicherung - diese übernimmt in der Regel die Kosten für arbeitsrechtliche Streitigkeiten nach Ablauf der Wartezeit.

Wie hoch ist Ihre Abfindung?

Erfahren Sie, wie die Abfindung berechnet wird und was realistisch möglich ist.

Zum Ratgeber Abfindung →

Jetzt kostenlose Erstberatung sichern

★★★★★ · 5,0 · 68 Bewertungen auf anwalt.de

Kostenlose ErstberatungÜber 2.000 erfolgreiche VerfahrenRückruf innerhalb 24h
Kündigung kostenlos prüfen lassen →
Kündigung prüfen lassenKostenlos · Antwort in 24h
Jetzt prüfen →