Kündigung · Ihre Situation

Kündigung 2 Jahre vor der Rente — was tun?

Eine Kündigung kurz vor der Rente ist besonders belastend und kann Ihre Altersvorsorge erheblich gefährden. Rechtlich haben Sie jedoch gute Chancen, sich zu wehren: Nach §1 KSchG muss jede Kündigung sozial gerechtfertigt sein, was bei älteren Arbeitnehmern besonders streng geprüft wird. Der besondere Kündigungsschutz nach §15 KSchG und die erschwerten Bedingungen für betriebsbedingte Kündigungen bei Älteren sprechen oft für Sie. Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit für eine Kündigungsschutzklage nach §4 KSchG.

Nur 3 Wochen Frist! Ab Zugang der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen.

Frist verpasst = Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.

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Besonderer Kündigungsschutz

Ihr Schutz nach §1 KSchG

Ältere Arbeitnehmer genießen einen verstärkten Kündigungsschutz, der sich aus verschiedenen Gesetzen ergibt. Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Arbeitgeber nach §1 Abs. 3 KSchG eine Sozialauswahl treffen, in der Ihr Alter, Ihre Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten besonders zu Ihren Gunsten wiegen. Verhaltensbedingte Kündigungen sind bei langjährigen Mitarbeitern nur nach mehrfachen Abmahnungen und unter Berücksichtigung der besonderen Treuepflicht möglich. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamts nach §168 SGB IX erforderlich. Personenbedingte Kündigungen wegen Krankheit werden bei älteren Arbeitnehmern besonders streng geprüft, da die negative Gesundheitsprognose schwerer zu begründen ist. Die Rechtsprechung verlangt vom Arbeitgeber konkrete Darlegung, warum eine Weiterbeschäftigung bis zur Rente unzumutbar ist.

Praxistipp

Lassen Sie sofort nach Erhalt der Kündigung prüfen, ob eine fehlerhafte Sozialauswahl vorliegt - das ist bei älteren Arbeitnehmern der häufigste Angriffspunkt. Sammeln Sie alle Unterlagen zu jüngeren Kollegen in vergleichbaren Positionen und dokumentieren Sie deren Qualifikation und Betriebszugehörigkeit. Melden Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitslos, auch wenn Sie gegen die Kündigung klagen möchten.

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Häufige Fragen

Fragen zu Ihrer Situation

Sie haben einen besonderen Kündigungsschutz durch Ihr Alter und lange Betriebszugehörigkeit. Nach §1 Abs. 3 KSchG müssen Sie bei einer Sozialauswahl bevorzugt berücksichtigt werden. Als Schwerbehinderter benötigt der Arbeitgeber zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamts nach §168 SGB IX. Verhaltensbedingte Kündigungen sind nach jahrelanger Betriebstreue nur schwer durchsetzbar.
Die wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG - danach wird die Kündigung automatisch wirksam. Zusätzlich müssen Sie sich binnen drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung arbeitslos melden nach §38 SGB III. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern hat das Integrationsamt einen Monat Zeit für seine Entscheidung nach §168 SGB IX.
Bei Ihrer Situation können Sie mit 0,75 bis 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr rechnen, oft sogar mehr. Bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro Monatsgehalt wären das 75.000 bis 150.000 Euro. Zusätzlich können Sie oft die Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge bis zur Rente aushandeln. Die Nähe zur Rente und lange Betriebszugehörigkeit wirken sich positiv auf die Abfindungshöhe aus.
Reichen Sie sofort Kündigungsschutzklage ein und lassen Sie gleichzeitig prüfen, ob die Sozialauswahl korrekt war. Sammeln Sie Belege über jüngere, weniger qualifizierte oder kürzer beschäftigte Kollegen. Melden Sie sich arbeitslos und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Verhandeln Sie parallel über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung und Freistellung bis zur Rente.
Das Kostenrisiko ist nach §12a ArbGG begrenzt: In der ersten Instanz tragen Sie maximal 778 Euro Anwaltskosten, auch wenn Sie verlieren. Gerichtskosten fallen für Arbeitnehmer in der ersten Instanz nicht an. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten, prüfen Sie daher Ihre Policen und die Ihrer Familie.

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