Rechtsprechung

Aktuelle Urteile zu Kündigung und Abfindung

Die wichtigsten BAG-Urteile für Arbeitnehmer — verständlich erklärt und auf Ihre Situation angewendet. Laufend aktualisiert.

Bundesarbeitsgericht2013
Az. 2 AZR 140/12

Leiharbeitnehmer zählen beim Schwellenwert §23 KSchG mit

Leiharbeitnehmer, die dauerhaft im Entleiherbetrieb eingesetzt werden, sind bei der Berechnung des 10-Mitarbeiter-Schwellenwerts nach §23 KSchG mitzuzählen — auch wenn sie nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen.

Bedeutung für Sie

Wenn Ihr Arbeitgeber regelmäßig Leiharbeitnehmer einsetzt, können diese den Schwellenwert überschreiten — das KSchG gilt dann auch für Sie. Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb Leiharbeiter dauerhaft eingesetzt werden.

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Bundesarbeitsgericht2010
Az. 2 AZR 541/09

Emmely — Verhältnismäßigkeit bei verhaltensbedingter Kündigung

Im berühmten „Emmely"-Fall entschied das BAG, dass eine verhaltensbedingte Kündigung grundsätzlich eine vorherige Abmahnung voraussetzt und stets eine umfassende Interessenabwägung erfordert — auch bei Vermögensdelikten im Bagatellbereich.

Bedeutung für Sie

Dieses Leiturteil stärkt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wurde Ihnen wegen eines geringfügigen Verstoßes ohne Abmahnung gekündigt? Dann ist die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam — insbesondere bei langer Betriebszugehörigkeit.

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Bundesarbeitsgericht2022
Az. 6 AZR 333/21

Aufhebungsvertrag — Gebot fairen Verhandelns

Das BAG stellte klar, dass das Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen nur in Ausnahmefällen als verletzt gilt. Die sofortige Annahme eines Aufhebungsvertrags ohne Bedenkzeit ist nicht per se unfair — es müssen besondere Umstände hinzukommen.

Bedeutung für Sie

Dieses Urteil zeigt: Allein die fehlende Bedenkzeit macht einen Aufhebungsvertrag nicht anfechtbar. Dennoch gilt: Wurden Sie unter massivem Druck gesetzt oder getäuscht, kann der Vertrag unwirksam sein. Nehmen Sie den Vertrag im Zweifel immer mit nach Hause.

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Bundesarbeitsgericht2014
Az. 2 AZR 773/13

Kündigung wegen Social-Media-Posts — Grenze der Meinungsfreiheit

Wissentlich falsche und geschäftsschädigende Behauptungen über den Arbeitgeber in sozialen Medien können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Solche Äußerungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Bedeutung für Sie

Kritik am Arbeitgeber in sozialen Netzwerken ist nicht per se verboten — aber wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen können den Job kosten. Prüfen Sie bei einer fristlosen Kündigung immer, ob tatsächlich eine unwahre Behauptung vorliegt oder ob es sich um zulässige Meinungsäußerung handelt.

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Bundesarbeitsgericht2023
Az. 2 AZR 17/23

Fristlose Kündigung wegen Beleidigungen in WhatsApp-Chatgruppe

Wer sich in einer privaten WhatsApp-Gruppe in stark beleidigender, rassistischer oder sexistischer Weise über Vorgesetzte und Kollegen äußert, kann sich nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen. Eine fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein.

Bedeutung für Sie

Äußerungen in Chatgruppen mit Arbeitskollegen sind kein rechtsfreier Raum. Auch „private" Gruppen schützen nicht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn beleidigende Inhalte über Betriebsangehörige ausgetauscht werden.

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Bundesarbeitsgericht2019
Az. 9 AZR 541/15

Urlaub verfällt nur nach ausdrücklichem Hinweis des Arbeitgebers

Urlaubsansprüche verfallen am Jahresende nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret und transparent darauf hingewiesen hat, dass Urlaub verfällt, und ihn aufgefordert hat, den Urlaub tatsächlich zu nehmen.

Bedeutung für Sie

Urlaub verfällt nicht mehr automatisch am Jahresende. Ohne expliziten Hinweis des Arbeitgebers können sich Urlaubsansprüche jahrelang ansammeln und bei Kündigung abgegolten werden.

UrlaubsrechtUrteil lesen →
Bundesarbeitsgericht2016
Az. 5 AZR 716/15

Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienst

Bereitschaftszeiten sind vergütungspflichtige Arbeitszeit im Sinne des Mindestlohngesetzes. Der gesetzliche Mindestlohn muss auch für jede Stunde Bereitschaftsdienst gezahlt werden — das MiLoG differenziert nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme.

Bedeutung für Sie

Für jede Stunde Bereitschaftsdienst muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. Liegt Ihr Stundenlohn unter Einbeziehung der Bereitschaftsstunden unter dem Mindestlohn, haben Sie einen Nachzahlungsanspruch.

Vergütung & MindestlohnUrteil lesen →
Bundesarbeitsgericht2022
Az. 1 ABR 22/21

Arbeitgeber sind gesetzlich zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet

Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in unionsrechtskonformer Auslegung gesetzlich verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden kann — einschließlich der Überstunden.

Bedeutung für Sie

Ihre gesamte Arbeitszeit — inklusive Überstunden — muss erfasst werden. Überstunden können damit lückenlos nachgewiesen werden. Das stärkt Vergütungsansprüche erheblich.

Arbeitszeit & BetriebsratUrteil lesen →

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Häufige Fragen

Fragen zu BAG-Urteilen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz im deutschen Arbeitsrecht. Seine Urteile prägen die Rechtsprechung aller Arbeitsgerichte. Wenn ein BAG-Urteil zu einer ähnlichen Frage existiert, wird Ihr Arbeitsgericht diesem in der Regel folgen. BAG-Urteile stärken oder schwächen Ihre Position erheblich.
Ja, alle hier aufgeführten Urteile sind nach wie vor die maßgebliche Rechtsprechung in ihrem jeweiligen Bereich. BAG-Urteile behalten ihre Gültigkeit, solange sie nicht durch neuere Entscheidungen aufgehoben oder modifiziert werden. Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig.
Grundsätzlich ja. BAG-Urteile haben zwar keine formelle Bindungswirkung wie Gesetze, werden aber von allen Arbeitsgerichten als Leitentscheidungen berücksichtigt. Ihr Fachanwalt wird die relevanten Urteile in Ihrem Verfahren zitieren und auf Ihren konkreten Fall anwenden.
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