Anteiliger Urlaubsanspruch berechnen — wieviel Urlaub steht mir zu?
Beim Ausscheiden im laufenden Kalenderjahr entscheidet § 5 BUrlG, wieviel Urlaub Ihnen anteilig zusteht. Der Rechner berücksichtigt die 6-Monats-Wartezeit, die Halbjahres-Regel und die Aufrundung nach BUrlG.
Der anteilige Urlaubsanspruch im Ausscheidejahr richtet sich nach § 5 BUrlG: Vor Ablauf der 6-Monats-Wartezeit gilt Zwölftelung nach vollen Beschäftigungsmonaten. Nach erfüllter Wartezeit entscheidet der Ausscheidungsmonat — ab dem 01.07. steht der volle Jahresurlaub zu, bei Ausscheiden bis zum 30.06. gilt Zwölftelung. Bruchteile ab 0,5 Tagen werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Ihre Angaben
Gesetzlicher Mindestanspruch: 20 Tage bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG)
Hinweis: Bereits genommener Urlaub muss vom Ergebnis abgezogen werden. Für eine verbindliche Prüfung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf Berechnen.
Wie berechnet § 5 BUrlG den anteiligen Urlaubsanspruch?
§ 5 BUrlG unterscheidet drei Fälle, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr besteht:
Beschäftigungsdauer unter 6 Monaten — Zwölftelung nach vollen Beschäftigungsmonaten insgesamt. Beispiel: 4 volle Monate beschäftigt, 20 Tage Jahresurlaub → 4/12 × 20 = 6,67 Tage → aufgerundet 7 Tage.
Wartezeit erfüllt, Beendigung bis 30.06. — Zwölftelung nach vollen Beschäftigungsmonaten im Ausscheidejahr. Beispiel: Ausscheiden am 15.03. bei 20 Tagen Jahresurlaub → 3/12 × 20 = 5 Tage.
Wartezeit erfüllt und Beendigung ab 01.07. — voller Jahresurlaub. Selbst wer am 02.07. ausscheidet, hat Anspruch auf 20 volle Urlaubstage (bei 20 Tagen Jahresurlaub).
§ 5 Abs. 2 BUrlG: Bruchteile eines Urlaubstages, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. 5,4 Tage bleiben 5 Tage — 5,5 Tage werden 6 Tage.
Häufige Fragen zum anteiligen Urlaubsanspruch
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