Kündigung · Ihre Situation

Kündigung 2 Jahre vor der Rente — was tun?

Eine Kündigung zwei Jahre vor der Rente ist besonders belastend und kann Ihre Altersvorsorge erheblich gefährden. Einen besonderen Kündigungsschutz allein aufgrund des Alters sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Ihre Chancen stehen dennoch oft gut: Nach §1 KSchG muss jede Kündigung sozial gerechtfertigt sein, und bei der Sozialauswahl nach §1 Abs. 3 KSchG wird Ihr Alter zusammen mit Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt. Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit für eine Kündigungsschutzklage nach §4 KSchG.

Nur 3 Wochen Frist! Ab Zugang der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen.

Frist verpasst = Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.

Allgemeiner Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer, die nicht in einem Kleinbetrieb arbeiten, vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein — andernfalls können Sie mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen.
Abfindungsrechner

Wie hoch könnte Ihre Abfindung sein?

Unterer Erfahrungswert (0,5×)
8.750 €
Oberer Erfahrungswert (1,5×)
26.250 €

Unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Abfindung hängt von vielen Faktoren ab.

Kündigung prüfen lassen

Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung zu Ihren Chancen.

Kündigung jetzt kostenlos prüfen →

★★★★★ 68 Bewertungen · Über 2.000 erfolgreiche Verfahren · Bundesweit

Allgemeiner Kündigungsschutz

Ihr Schutz nach §1 KSchG

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen besonderen Kündigungsschutz aufgrund des Alters allein. Ältere Arbeitnehmer profitieren aber bei betriebsbedingten Kündigungen von der Sozialauswahl nach §1 Abs. 3 KSchG: Dort fließen Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung ein. Arbeitnehmer kurz vor der Rente mit langer Betriebszugehörigkeit schneiden hier typischerweise gut ab. Prüfen Sie unbedingt Ihren Tarifvertrag: Viele Tarifverträge sehen eine ordentliche Unkündbarkeit ab einem bestimmten Alter und einer bestimmten Betriebszugehörigkeit vor (z.B. ab 55 Jahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit). Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamts nach §168 SGB IX erforderlich. Verhaltensbedingte Kündigungen setzen auch bei langjährigen Mitarbeitern grundsätzlich eine vorherige Abmahnung voraus.

Praxistipp

Lassen Sie sofort nach Erhalt der Kündigung prüfen, ob eine fehlerhafte Sozialauswahl vorliegt - das ist bei älteren Arbeitnehmern der häufigste Angriffspunkt. Sammeln Sie alle Unterlagen zu jüngeren Kollegen in vergleichbaren Positionen und dokumentieren Sie deren Qualifikation und Betriebszugehörigkeit. Melden Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitslos, auch wenn Sie gegen die Kündigung klagen möchten.

Wie ist der Ablauf?

In 3 einfachen Schritten Ihre Rechte sichern!

1

Sofort-Check

Schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung.

2

Termin vereinbaren

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihre Optionen: Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Aufhebungsvertrag. Sie entscheiden.

3

Kanzlei beauftragen

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz, reichen fristgerecht Klage ein und verhandeln Ihre Abfindung. Sie lehnen sich zurück.

Nur 3 Wochen Frist — jetzt handeln.

Kündigung anwaltlich prüfen lassen, bevor die Frist abläuft.

Jetzt kontaktieren →

Warum Sie unsere Kanzlei beauftragen sollten!

Wir sind auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisiert — mit über 20 Jahren Erfahrung und mehr als 2.000 erfolgreichen Verfahren.

Nachweisliche Erfolgsbilanz

Über 2.000 erfolgreiche Verfahren, 5,0 Sterne auf anwalt.de. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil bei der Abfindungsverhandlung.

Einfach & Transparent

Klare Kommunikation, keine versteckten Kosten. Sie wissen jederzeit, was passiert und was es kostet. Ersteinschätzung immer kostenlos.

Einfacher Prozess: Sofort-Check

Formular ausfüllen, Kündigung hochladen, Ersteinschätzung in 24 Stunden erhalten. Alles digital, schnell und unkompliziert.

2.000+
Beratungen
2.000+
Verfahren
20+
Jahre Erfahrung
5,0 ★
Bewertung
Häufige Fragen

Fragen zu Ihrer Situation

Einen besonderen Kündigungsschutz allein aufgrund Ihres Alters gibt es gesetzlich nicht. Allerdings ist das Lebensalter ein Kriterium der Sozialauswahl nach §1 Abs. 3 KSchG — zusammen mit Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag: Viele Tarifverträge sehen eine ordentliche Unkündbarkeit ab einem bestimmten Alter und einer bestimmten Betriebszugehörigkeit vor. Bei Schwerbehinderung benötigt der Arbeitgeber zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamts nach §168 SGB IX.
Die wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Klagefrist nach §4 KSchG - danach wird die Kündigung automatisch wirksam. Zusätzlich müssen Sie sich binnen drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung arbeitslos melden nach §38 SGB III. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern hat das Integrationsamt einen Monat Zeit für seine Entscheidung nach §168 SGB IX.
Bei Ihrer Situation können Sie mit 0,75 bis 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr rechnen, oft sogar mehr. Bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro Monatsgehalt wären das 75.000 bis 150.000 Euro. Zusätzlich können Sie oft die Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge bis zur Rente aushandeln. Die Nähe zur Rente und lange Betriebszugehörigkeit wirken sich positiv auf die Abfindungshöhe aus.
Reichen Sie sofort Kündigungsschutzklage ein und lassen Sie gleichzeitig prüfen, ob die Sozialauswahl korrekt war. Sammeln Sie Belege über jüngere, weniger qualifizierte oder kürzer beschäftigte Kollegen. Melden Sie sich arbeitslos und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Verhandeln Sie parallel über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung und Freistellung bis zur Rente.
Nach §12a ArbGG trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Prozessausgang. Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG und dem Streitwert. Gerichtskosten richten sich ebenfalls nach dem Streitwert; bei einem Vergleich werden sie in der Regel nicht erhoben. Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, da diese in der Regel die Kosten übernimmt. Mit unserem RVG-Rechner (/rvg-rechner/) können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten vorab berechnen.

Wie hoch ist Ihre Abfindung?

Erfahren Sie, wie die Abfindung berechnet wird und was realistisch möglich ist.

Zum Ratgeber Abfindung →

Jetzt kostenlose Erstberatung sichern

★★★★★ · 5,0 · 68 Bewertungen auf anwalt.de

Kostenlose ErstberatungÜber 2.000 erfolgreiche VerfahrenRückruf innerhalb 24h
Kündigung kostenlos prüfen lassen →
Kündigung prüfen lassenKostenlos · Antwort in 24h
Jetzt prüfen →