Kündigung 2 Jahre vor der Rente — was tun?
Eine Kündigung zwei Jahre vor der Rente ist besonders belastend und kann Ihre Altersvorsorge erheblich gefährden. Einen besonderen Kündigungsschutz allein aufgrund des Alters sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Ihre Chancen stehen dennoch oft gut: Nach §1 KSchG muss jede Kündigung sozial gerechtfertigt sein, und bei der Sozialauswahl nach §1 Abs. 3 KSchG wird Ihr Alter zusammen mit Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt. Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit für eine Kündigungsschutzklage nach §4 KSchG.
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Ihr Schutz nach §1 KSchG
Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen besonderen Kündigungsschutz aufgrund des Alters allein. Ältere Arbeitnehmer profitieren aber bei betriebsbedingten Kündigungen von der Sozialauswahl nach §1 Abs. 3 KSchG: Dort fließen Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung ein. Arbeitnehmer kurz vor der Rente mit langer Betriebszugehörigkeit schneiden hier typischerweise gut ab. Prüfen Sie unbedingt Ihren Tarifvertrag: Viele Tarifverträge sehen eine ordentliche Unkündbarkeit ab einem bestimmten Alter und einer bestimmten Betriebszugehörigkeit vor (z.B. ab 55 Jahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit). Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamts nach §168 SGB IX erforderlich. Verhaltensbedingte Kündigungen setzen auch bei langjährigen Mitarbeitern grundsätzlich eine vorherige Abmahnung voraus.
Lassen Sie sofort nach Erhalt der Kündigung prüfen, ob eine fehlerhafte Sozialauswahl vorliegt - das ist bei älteren Arbeitnehmern der häufigste Angriffspunkt. Sammeln Sie alle Unterlagen zu jüngeren Kollegen in vergleichbaren Positionen und dokumentieren Sie deren Qualifikation und Betriebszugehörigkeit. Melden Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitslos, auch wenn Sie gegen die Kündigung klagen möchten.
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