Kündigung 5 Jahre vor der Rente — Ihre Rechte
Eine Kündigung fünf Jahre vor der Rente ist besonders belastend, da eine berufliche Neuorientierung in diesem Alter schwieriger ist. Einen besonderen Kündigungsschutz allein aufgrund des Alters gibt es im deutschen Arbeitsrecht jedoch nicht. Ihre Chancen stehen dennoch oft gut: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl nach §1 Abs. 3 KSchG durchführen, bei der Ihr Alter und Ihre Betriebszugehörigkeit zu Ihren Gunsten wirken. Sie haben nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage nach §4 KSchG.
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Ihr Schutz nach §1 KSchG
Das Gesetz sieht keinen besonderen Kündigungsschutz aufgrund des Alters vor. Ältere Arbeitnehmer profitieren aber bei betriebsbedingten Kündigungen von der Sozialauswahl nach §1 Abs. 3 KSchG, bei der Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Prüfen Sie unbedingt Ihren Tarifvertrag: Viele Tarifverträge sehen eine ordentliche Unkündbarkeit ab einem bestimmten Alter und einer bestimmten Betriebszugehörigkeit vor. Bei Schwerbehinderung ist zusätzlich die Zustimmung des Integrationsamts nach §168 SGB IX erforderlich. Verhaltensbedingte Kündigungen setzen grundsätzlich eine vorherige Abmahnung voraus. Eine ordentliche Kündigung muss die gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen nach §622 BGB einhalten.
Dokumentieren Sie sofort alle Umstände der Kündigung und sammeln Sie Belege für eine möglicherweise fehlerhafte Sozialauswahl - welche jüngeren Kollegen wurden nicht gekündigt? Lassen Sie sich umgehend arbeitsrechtlich beraten, da die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Alter oft sehr gut sind. Prüfen Sie auch Ansprüche auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit.
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