Kündigung erhalten – was jetzt tun?
Wichtig: Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§4 KSchG). Handeln Sie sofort.
Eine Kündigung zu erhalten ist ein Schock — aber kein Grund zur Panik, wenn Sie richtig reagieren. Ihr wichtigstes Werkzeug: die Kündigungsschutzklage. Innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung müssen Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Verpassen Sie diese Frist, verlieren Sie alle Ansprüche — egal wie rechtswidrig die Kündigung war.
Die gute Nachricht: Viele Kündigungen sind angreifbar. Fehler in der Sozialauswahl, eine fehlende Betriebsratsanhörung, Formfehler oder die Missachtung besonderer Schutzrechte machen die Kündigung unwirksam. Selbst wenn die Kündigung rechtmäßig ist, führt die Klage in der Praxis fast immer zu einer Abfindung im Vergleich.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihre Kündigung auf alle Schwachstellen, berechnet Ihre Abfindungschancen und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht. In der ersten Instanz tragen Sie nur Ihre eigenen Anwaltskosten (§12a ArbGG) — und wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten.
Kündigung kostenlos prüfen lassen →Gesetzliche Kündigungsfristen nach §622 BGB
Diese Fristen gelten für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeits- oder Tarifverträge können abweichende — aber nicht kürzere — Fristen vorsehen.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Probezeit | 2 Wochen | §622 Abs. 3 BGB |
| 0–2 Jahre | 4 Wochen zum 15. / Monatsende | §622 Abs. 1 BGB |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 1 |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 2 |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 3 |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 4 |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 5 |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 6 |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 7 |
Eine zu kurze Kündigungsfrist macht die Kündigung angreifbar. Prüfen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag auf abweichende Regelungen.
Ist Ihre Kündigung wirksam?
Viele Kündigungen sind angreifbar. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und schätzen Ihre Chancen ein — innerhalb von 48 Stunden.
Jetzt kostenlos prüfen lassen →Gekündigt nach Jahren im Betrieb
Wählen Sie Ihre Betriebszugehörigkeit — wir zeigen Ihnen Ihre Rechte, Kündigungsfristen und Abfindungschancen.
Fristlose Kündigung nach Jahren im Betrieb
Fristlose Kündigung erhalten? Wir prüfen Wirksamkeit, Abmahnung und die 2-Wochen-Ausschlussfrist — für jede Betriebszugehörigkeit.
Fristlose Kündigung erhalten?
Die meisten fristlosen Kündigungen sind unwirksam. §626 BGB stellt sehr hohe Anforderungen.
Kündigung nach Ihrer Lebenssituation
Besonderer Kündigungsschutz gilt in vielen Lebenssituationen. Finden Sie Ihre Situation und erfahren Sie, welche Rechte Sie haben.
Abmahnung erhalten?
Erfahren Sie, ob Ihre Abmahnung wirksam ist und wie Sie jetzt richtig reagieren.
Quartalsende: Kündigungswelle erwartet
Zum Ende des ersten Quartals häufen sich betriebsbedingte Kündigungen. Unternehmen reagieren auf Jahresbilanzen. Prüfen Sie die Sozialauswahl besonders genau.
Fragen zur Kündigung
Wir vertreten Arbeitnehmer bundesweit — vollständig digital. Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Stadt finden →
3 Wochen. Danach ist es zu spät.
Die Klagefrist nach §4 KSchG läuft ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Kostenlose Ersteinschätzung →